Elmar Otto über die überfällige Reform der Verfassung.

Wer bestellt, bezahlt. Was nach einer Selbstverständlichkeit klingt, ist für Thüringer Kommunen oft mit einem langen Kampf verbunden. Egal, ob bei Flüchtlingsangelegenheiten oder anderen Aufgaben, die vom Land an sie delegiert werden. Nicht selten klagen Kreise und Städte darüber, dass sie zwar mehr zu tun haben, aber dafür nicht ausreichend entlohnt werden.

Dieses Phänomen ist dabei keineswegs neu, hat also nichts mit der aktuell regierenden rot-rot-grünen Minderheitskoalition zu tun. Als die CDU noch mit absoluter Mehrheit das Sagen hatte, waren die Klagen von Landräten und Bürgermeistern ebenso laut zu hören.

Das dürfte sich nun ändern. Weil der Grundsatz, dass auf die Arbeit das Geld folgen muss, in die Landesverfassung aufgenommen werden soll. Damit würde ein jahrelanger Streit sein Ende finden. Und das war überfällig.

Neben den Kommunen, die sich über das im Verwaltungsdeutsch „Konnexität“ genannte Prinzip freuen dürfen, wird das Engagement der vielen Ehrenamtler endlich in der Verfassung verankert.

Allerdings kann das nur ein erster Schritt sein. Denn die in Buchstaben gegossene Wertschätzung ist auch in diesem Fall nicht zum Nulltarif zu haben. Deshalb muss das entsprechende Ehrenamtsgesetz, das bereits im Parlament beraten wird, ebenfalls beschlossen werden.

Auch wenn sich viele mehr von einer Verfassungsreform versprochen haben: Sie sendet an zentralen Stellen wichtige Botschaften.

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