Erfurt. Fabian Klaus über die Aufarbeitung der Corona-Pandemie:

Das vorab: Fehlentscheidungen, die in der Corona-Pandemie getroffen wurden, sind längst nicht aufgearbeitet. Was einst von Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gesagt wurde, das gilt weiter: „Wir werden uns viel verzeihen müssen.“

Mit der von der AfD-Fraktion inszenierten Debatte im Thüringer Landtag ist diese Diskussion allerdings keinen Zentimeter vorangekommen. Der AfD geht es einzig und allein darum, nachträgliche Straffreiheit für Verstöße gegen Verordnungen zu schaffen, die in der Pandemie galten. Dass die AfD in der Vergangenheit mit ihrem juristischen Feldzug gegen die Verordnungen in der Regel erfolglos blieb, das verschweigt sie. Der Grund liegt auf der Hand.

In der Pandemie hat die AfD-Fraktion mit „Spaziergang“-Tipps indirekt dazu animiert, gegen Verordnungen zu verstoßen. Jetzt soll ein Gesetzentwurf eine Vielzahl von Verwarn- und Bußgeldbescheiden heilen, die aus diesen „Spaziergängen“, die nichts anderes als Demonstrationen waren, hervorgehen. Typisch AfD: Erst die Hütte anzünden, dann die Feuerwehr rufen.

Eigentlich liegt die Lösung auf der Hand: Für Entscheidungen gibt es Gerichte, die schauen, ob Bescheide rechtens waren oder nicht. Noch am Dienstag hat der AfD-Vorsitzende Björn Höcke als Angeklagter in Halle betont, wie groß sein Respekt vor dem Gericht und den Institutionen ist. Einen Tag später im Thüringer Landtag ist bei der von ihm geführten AfD-Fraktion von Respekt gegenüber der Justiz nichts mehr übrig.