Erfurt. Ex-Landesbeauftragter ist für eine Aufarbeitung des SED-Unrechts richtet Petition an den Bundestag.

Rund 3000 Schülerinnen und Schüler, die in der DDR in die Mühlen des Verfolgungsapparates von Staatssicherheit und SED gerieten, wurden nach der Wende rehabilitiert, davon im heutigen Thüringen schätzungsweise 750. Keiner der Betroffenen sei finanziell entschädigt worden, sagte der Pfarrer und Ex-Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, Christian Dietrich. Im vorliegenden Referentenentwurf zur Novellierung des Unrechtsbereinigungsgesetzes bleibe das Thema einmal mehr ausgespart.

Der Pfarrer Christian Dietrich macht sich für verfolgte DDR-Schüler stark. Foto: Alexander Volkmann
Der Pfarrer Christian Dietrich macht sich für verfolgte DDR-Schüler stark. Foto: Alexander Volkmann © zgt

Um das zu ändern, hat Dietrich beim Bundestag die Petition Nr. 93.262 eingebracht und zeitgleich beim Portal openPetition freigeschaltet. Die Gerechtigkeitslücke müsse endlich geschlossen werden, sagte der Pfarrer gestern auf Nachfrage. „Andersdenkende im Schüleralter wurden früh Opfer politischer Gewalt und in ihren Bildungs- und Karrieremöglichkeiten beschnitten. Trotz Rehabilitierung erhalten sie bisher keine angemessenen Ausgleichsleistungen“, so Dietrich.

Die im Unrechtsbereinigungsgesetz von 1994 vorgesehenen Bildungsgutscheine hätten ihre Wirkung verfehlt, da viele der Betroffenen bereits aus dem Alter für eine Universitätsstudium oder eine Berufsausbildung heraus gewesen seien. Im jüngsten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten heißt es dazu, die Regelungen stellten keine wie im Artikel 17 des Einigungsvertrag geforderte „angemessene Entschädigungsregelung“ dar.

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Gemeinsam Forderungen der Landesbeauftragten für die Stasiunterlagen und zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, der Bundesstiftung Aufarbeitung sowie der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) und anderer seien bisher verhallt. Auf eine kleine Anfrage der Grünen zur anstehenden Novellierung des Unrechtsbereinigungsgesetzes räumte auch die Thüringer Staatskanzlei 2016 ein , dass im bestehenden System der Rehabilitierungsgesetze die gewährten Entschädigungsleistungen dem erlittenen Schicksal nur eingeschränkt gerecht werden. Den Vorschlag, verfolgten Schülern, die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, Ausgleichszahlungen in Höhe von 214 Euro bzw. 153 Euro/Monat für Rentner zu gewähren, werde man in Erwägungen der Landesregierung zu länderübergreifenden Initiativen einbeziehen.

Passiert ist das laut Christoph Dietrich trotz Vorhaben im Koalitionsvertrag nicht. Erste Reaktionen von Betroffenen auf seine öffentlich zugängliche Petition bestärkten ihn in seinem Anliegen. Bis zur Freischaltung durch den Petitionsausschuss des Bundestags könnten aber noch drei Monate vergehen.