Erfurt. Ermittler wollen prüfen, ob sich Olaf Kießling der Steuerhinterziehung schuldig gemacht hat.

Der Thüringer Landtag erlaubt Ermittlungen gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Olaf Kießling. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur hob der Justizausschuss des Parlaments während einer Sitzung am Freitag die Immunität des Abgeordneten auf. Die Entscheidung sei einstimmig getroffen worden, sagten mehrere mit dem Vorgang vertraute Personen der dpa. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte vor Kurzem die Aufhebung der Immunität Kießlings beim Landtag beantragt, um ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen ihn führen zu können.

Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen gegen Kießling geführt. Nach dpa-Informationen wollen die Ermittler prüfen, ob Kießling sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht hat. Die entsprechenden Vorwürfe sollen auf einen Hinweis des Finanzamtes Gotha zurückgehen.

Als Vermögensberater und in Steuerkanzlei gearbeitet

Kießling hatte vor wenigen Tagen gesagt, er sei sich keiner Schuld bewusst. Er hätte sich mehr Kommunikation des Finanzamtes gewünscht. Aus dem Lebenslauf Kießlings auf den Seiten des Thüringer Landtages geht hervor, dass er in der Vergangenheit unter anderem als Vermögensberater und freier Mitarbeiter einer Steuerkanzlei gearbeitet hatte.

Thüringer Landtagsabgeordnete genießen Immunität. Die Strafverfolgungsbehörden können gegen sie nur dann ermitteln, wenn der Justizausschuss diese Ermittlungen genehmigt, indem er die Immunität der Betroffenen aufhebt.