Erfurt/Berlin. Betriebsrentner, die seit 2004 in der Auszahlphase den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen müssen, werden bald entlastet. Ein Gespräch mit Thüringens CDU-Chef Mike Mohring.

In der Erleichterung über den Grundrenten-Kompromiss der großen Koalition in Berlin ist fast untergegangen, dass auch Direktversicherte entlastet werden sollen. Wir sprachen darüber mit Thüringens CDU-Chef Mike Mohring, der an den Verhandlungen beteiligt war.

Sind die Verhandlungen zur Grundrente auch deshalb so lange nicht vom Fleck gekommen, weil in ihrem Windschatten das Problem der Doppelverbeitragung gelöst werden sollte?

Die Ungerechtigkeit, dass doppelte Beiträge auf Betriebsrenten gezahlt werden, stellt ein eigenes komplexes Problem dar, das wir von der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung geerbt haben. Die Verhandlungen zur Grundrente wurde dadurch aber nicht verlängert.

Die CDU hatte auf ihrem Hamburger Parteitag beschlossen, den Direktversicherten zu helfen, und auch die SPD hat zuletzt mehrfach eine Lösung angekündigt. Gemessen daran ist die jetzige Einigung, die bisher bestehende Freigrenze in einen Freibetrag umzuwandeln, eine Minimallösung. Warum sperrt sich die CDU dagegen, dass die SPD den alten Fehler komplett korrigiert?

Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken. Wer fürs Alter vorsorgt, darf dafür nicht bestraft werden. Daher setzen wir die Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente nun zügig zum 1. Januar 2020 um. Das Drittel der Betriebsrentner mit kleinen Betriebsrenten zahlt gar keinen Beitrag, ein weiteres knappes Drittel zahlt maximal den halben Beitrag und das gute Drittel mit höheren Betriebsrenten wird auch spürbar entlastet. Alle Betriebsrentner haben also etwas davon. Das ist auch ein wichtiges Signal für die junge Generation: Es lohnt sich, privat vorzusorgen.

Können Sie nachvollziehen, dass sich Direktversicherte, die ihre Verträge vor 2004 abgeschlossen haben, von der Politik betrogen fühlen?

Sie sind dem nachgekommen, was der Staat von ihnen verlangte: Sie haben über das Maß der staatlichen Rente hinaus Vorsorge getroffen. Dass für diese Leistungen zusätzliche Beiträge abgeführt werden müssen, richtete sich unmittelbar gegen ihr Gerechtigkeitsgefühl. Den Unmut darüber habe ich nicht nur bei zahlreichen Wahlkampfveranstaltungen gespürt, sondern ich kenne auch im privaten Umfeld Menschen, die durch die Regelung von 2004 schwer enttäuscht waren.

Die Einnahmeausfälle sollen zulasten der Krankenkassen gehen. Ist darüber mit den Kassen schon gesprochen worden?

Aus dem Gesundheitsministerium haben wir das Signal, dass die Rücklagen des Gesundheitsfonds ausreichen.

Gelten die Neuerungen nur für künftige Rentner?

Nein. Sie gelten ab dem 1. Januar 2020 für alle Betroffenen.

Grundrenten-Kompromiss stößt in Thüringen auf gemischte Reaktionen