Berlin. Bundesverkehrminister Andreas Scheuer (CSU) ruft zum härteren Vorgehen bei Verstößen mit E-Tretrollern auf. Auch Böhmermann schimpft.

Für Notaufnahmen wurden sie zur kürzester Zeit ein Thema, viele Spaziergänger fühlen sich vor allem in großen Städten massiv bedrängt von den motorisierten Rollern, Jan Böhmermann wünscht sich die illegale Entsorgung – und in England gab es kürzlich sogar einen Todesfall: E-Scooter sind ein Dauerthema, seitdem sie offiziell zugelassen wurden.

Das ist auch dem Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) offenbar schnell bewusst geworden. Er forderte die Kommunen auf, härter gegen Verstöße vorzugehen. Viele Experten glauben, dass die Vermittlung der Regeln – etwa, dass nur Radwege und Straßen genutzt werden dürfen – vielen Nutzern gar nicht klar sein. Auch, wenn die Anbieter verpflichtend sind, diese mitzuteilen.

Verkehrsminister will härteres Durchgreifen gegen E-Scooter

„Um den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer jederzeit zu gewährleisten, sind wir dabei auf die Mitwirkung der Städte und Kommunen angewiesen“, schreibt der Minister in einem Brief an den Präsidenten des Deutschen Städtetags, den Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD), der unserer Redaktion vorliegt.

Darin bittet Scheuer die Kommunen, die Möglichkeiten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung „für eine sichere und sachgemäße Nutzung in vollem Rahmen auszuschöpfen“.

Mit bis zu 20 km pro Stunde durch die Stadt – bislang ohne Helmpflicht

Die Wut auf E-Scooter hat inzwischen auch Prominente erreicht. In einer Wutrede in seinem Podcast schimpft Jan Böhmermann auf die Gefährte – und äußert den Wunsch, dass möglichst viele in die Spree geworfen würden. Wobei er dazu nicht aufrufe, es sei ja eine Straftat.

E-Tretroller dürfen zwischen 6 und 20 Kilometer pro Stunde fahren und müssen eine Lenk- oder Haltestange haben. Vorgeschrieben sind auch zwei Bremsen, Licht und eine „helltönende Glocke“. Erlaubt sind sie ab 14 Jahren, eine Helmpflicht gibt es nicht. Fahren müssen E-Scooter auf Radwegen - gibt es keine, muss es die Fahrbahn sein.

Strafvorschriften wie bei anderen Fahrzeugen

Der Minister verweist dabei auf die in der Verordnung vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten für Verstöße wie die Mitnahme von weiteren Personen auf dem Trittbrett, die Nutzung nicht zulässiger Verkehrsflächen wie Gehwege und Fußgängerzonen, das Anhängen an andere Fahrzeuge sowie die Behinderung oder Gefährdung von Fußgängern.

„Die sonstigen Grundregeln des Straßenverkehrs gelten selbstverständlich ebenfalls für Elektrokleinstfahrzeuge“, schreibt der CSU-Politiker weiter: Dies bedeute insbesondere, dass die Bußgeld- und Strafvorschriften über das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss auch bei Elektro-Tretrollern anzuwenden seien.

Ein besonders tragischer E-Scooter-Unfall hat sich in England ereignet, die aus YouTube bekannte Emily Hartridge wurde von einem Laster erfasst und getötet. Ihr Freund hatte ihr den Roller gerade erst geschenkt.

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