Katzhütte. Im Streit mit Landkreisverwaltung um den Wechsel von Katzhütte in den benachbarten Ilm-Kreis, bringt die Gemeinde nun ebenfalls das Verfassungsgericht ins Spiel.

Was dem Landrat recht, ist der Gemeinde billig. Nachdem Landrat Marko Wolfram (SPD) das mögliche Ausscheiden Katzhüttes aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt möglicherweise mit Hilfe des Verfassungsgerichtes klären lassen will, antwortet die Gemeinde mit dem gleichen Mittel. Mit großer Mehrheit beschloss der Gemeinderat jetzt, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Demnach sieht man die Rechte der Gemeinde sowohl verletzt, was den Gleichbehandlungsgrundsatz als auch, was die kommunale Selbstbestimmung angeht.

Die Beschwerde richtet sich gegen die Entscheidung der Landesregierung, in den Entwurf zum 3. Gemeindeneugliederungsgesetz den Katzhütter Antrag über den Beitritt der Gemeinde zur im benachbarten Ilm-Kreis liegenden Landgemeinde Großbreitenbach nicht mit aufzunehmen.

Pikant: Diese Verfassungsbeschwerde stand schon auf der am 14. März 2019 verschickten Tagesordnung, obwohl das Kabinett in Erfurt erst Anfang dieser Woche die Entscheidung fällte. Hintergrund für die Herausnahme der Lex Katzhütte aus dem Entwurf ist die beabsichtigte Beanstandung der Kommunalaufsicht, was die Korrektheit der Durchführung des Bürgerentscheids vom 6. Januar 2019 angeht.

Großbreitenbach-Befürworter wittern Komplott

Landkreisverwaltung SaRu: Kampf um Katzhütte notfalls vorm Verfassungsgericht