Erfurt. Wer seine Erklärung zur neuen Grundsteuer verspätet abgibt, riskiert viel Ärger, Aufwand und eine Geldbuße.

Mit der Fristverlängerung für die Abgabe der Erklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer auf den 31. Januar 2023 ging die Zahl der abgegebenen Erklärungen dramatisch zurück, erklärte Carolin Radtke, Referentin im Thüringer Finanzministerium am Donnerstag in Erfurt. Wurden vor der Verlängerung täglich etwa 10.000 Thüringer Erklärungen abgegeben, waren es danach teilweise nur noch 800 pro Tag. Derzeit sind rund 557.000 Erklärungen aus Thüringen eingegangen, das sind 45 Prozent der geforderten 1,25 Millionen Unterlagen. Selbst Optimisten wagen für die Bilanz am 31. Januar 2023 keine Prognose, höchstens, dass sie vermutlich sehr schlecht ausfällt. „Mit 100 Prozent rechnet keiner mehr“, verrät Carolin Radtke.

Zeitplan der Grundsteuer-Reform in Gefahr

Für Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD) war die Verlängerung der Frist ein großer Fehler: „Kurz vor der ursprünglichen Frist stieg die Zahl der täglichen Erklärungen immer weiter an, hatten sich immer mehr betroffene Bürgerinnen und Bürger mit dem Thema beschäftigt. Mit der Verlängerung legten sie den Stift aber wieder aus der Hand“, so die Ministerin.

Das habe aber große Auswirkungen auf den weiteren Ablauf der Reform: Durch die fehlenden Erklärungen stocke die Arbeit in den Finanzämtern. Wenn dann Ende Januar viele Erklärungen auf einmal kämen, würden die Ämter an die Belastungsgrenzen kommen und hätten weniger Zeit, um bis Ende 2023 die Masse der Fälle zu bearbeiten. „Der Zeitverlust geht dann leider zu Lasten der kommunalen Vorbereitung der Grundsteuererhebung ab 2025. Die pünktliche Umsetzung der Grundsteuerreform insgesamt ist damit in Gefahr“, warnt die Ministerin.

Finanzministerium droht mit Strafen

Jeder Grundbesitzer sei verpflichtet, diese Erklärung abgeben, auch wenn er kein Informationsschreiben bekommen habe. Wer die Frist verstreichen lasse, lasse es nicht nur auf einen hohen bürokratischen Aufwand zur Nacherklärung ankommen, sondern müsse mit einem geschätzten Wert rechnen, der über dem realen Beitrag liegen könnte, warnte Taubert. Denn die neue Grundsteuer käme für jeden.

Zudem sehe das Gesetz grundsätzlich – wie bei allen anderen Steuerarten auch – Versäumniszuschläge und sogar Strafen bei Nichterklärung vor, erklärte Referentin Carolin Radtke aus dem Thüringer Finanzministerium. „Pauschal wird das Gesetz sicherlich nicht angewendet werden, aber in Einzelfällen sind Geldbußen durchaus möglich und können vom jeweiligen Finanzamt individuell festgesetzt werden.“

Personalmangel verhindert bessere Beratung

Mit vielen Musteranleitungen hat das Finanzministerium das Ausfüllen der Erklärung erleichtert, dennoch sind viele, vor allem ältere Menschen verunsichert und überfordert. Bei Telefonsprechstunden des Ministeriums sind die Leitungen aber oft überlastet, auch bei den Finanzämtern suchen Betroffene oft vergeblich Unterstützung.

Doch eine großflächige Beratung durch beispielsweise Bürgersprechstunden vor Ort, wie es sie bereits vereinzelt und mit großem Erfolg gegeben habe, sei personell nicht machbar, bedauert Heike Taubert. „Die Finanzverwaltung hat den Personalabbau in Thüringen immer eingehalten. Im Landtag werden oft genug mehr Polizisten und Lehrer gefordert“, so die Ministerin. „Nach mehr Finanzbeamten, etwa für die Grundsteuerreform, hat noch keiner gefragt.“

Tipps für Grundsteuererklärung von Erbengemeinschaften

Für Erbengemeinschaften ist die Grundsteuererklärung nicht so einfach. Ein Leser aus Roßleben-Wiehe fragt:

Unsere Erbengemeinschaft besteht aus zehn Mitgliedern, einige sind mir nicht bekannt, andere inzwischen verstorben, deren Erben unbekannt verzogen. Wie komme ich an die betreffenden Daten der immer größer werdenden Zahl an beteiligten Personen? Sind die jeweiligen Miterben auch zur anteiligen Zahlung von Grundsteuer verpflichtet?

Dazu sagt das Thüringer Finanzministerium: Gehört ein Grundstück einer Erbengemeinschaft, muss sich diese – vertreten durch einen Miterben – gegenüber dem Finanzamt erklären. Für jedes Grundstück hat die Thüringer Finanzverwaltung je ein Informationsschreiben erstellt. Dieses ist wahllos an einen Miterben versandt wurden, das heißt aber nicht, dass nur dieser zur Erklärungsabgabe befugt ist.

Wichtig ist, dass eine Erklärung für das Grundstück der Erbengemeinschaft abgegeben wird – ob von allen Miterben gemeinsam erstellt oder nur von einem, ist dabei egal. Sind die Daten der anderen Miterben nicht bekannt oder werden nur teilweise preisgegeben, sind die entsprechenden Felder frei zu lassen. Bei der Erklärungsabgabe über Elster besteht die Besonderheit, dass die Angabe von Namen der Miterben nicht genügt. Es ist zwingend auch eine postalische Anschrift bei den einzelnen Miterben zu vermerken. Liegen diese nicht vor, ist formal die eigene Adresse bei den jeweiligen Miterben anzugeben und im Freitextfeld auf den Umstand hinzuweisen.

Miterben sind Gesamtschuldner der Grundsteuer – das heißt, dass von jedem alles verlangt werden kann und im Innenverhältnis eigenständig ein Zahlungsausgleich erfolgen muss (soweit gewollt). Daher wird die Kommune auf einen Erben zugehen und von diesem die gesamte Grundsteuer fordern.