Erfurt. Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke) hat mit Nachdruck an das Personal in Kitas, Grund- und Förderschulen appelliert, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen.

Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke) hat mit Nachdruck an das Personal in Kitas, Grundschulen und Förderschulen appelliert, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. "Der beste Schutz ist nun mal die Impfung", sagte Holter am Dienstag in Erfurt. Alle aktuellen Entwicklungen im Corona-Liveblog

Sein Ministerium bereite derzeit eine Arbeitgeberbescheinigung vor, mit der die Betroffenen nachweisen können, dass sie impfberechtigt sind. Am 28. Februar und am 7. März werden laut Holter jeweils 5000 Impftermine frei gehalten. Ab Donnerstag könnten sich die Berechtigten auf der Internetseite des Impfportals www.impfen-thueringen.de anmelden.

Nicht nur pädagogisches Personal impfberechtigt

Impfen lassen kann sich nicht nur das pädagogische Personal an Grund- und Förderschulen sowie von Kitas, sondern auch das sonstige Personal – zum Beispiel dort beschäftigte Hausmeisterdienste, das Küchenpersonal oder die Sekretärinnen. Im Bereich Grundschulen zählt auch die Primarstufe an Gemeinschaftsschulen dazu. Die neuen Regelungen sollen nicht nur für staatliche, sondern auch für freie Schulen gelten.

Holter betonte, dass das Impfen freiwillig ist. Allerdings appellierte er: "Lassen Sie sich impfen! Nehmen Sie am Donnerstag die Möglichkeit wahr, sich einen Termin geben zu lassen", sagte Holter. Damit würden Schulen und Kitas sicherer.

Bund und Länder verständigen sich auf Änderung der Impfreihenfolge

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten sich am Montag verständigt, Lehrkräfte an Grund- und Förderschulen sowie Kita-Erzieher in der Impfreihenfolge von der Gruppe drei (erhöhte Priorität) in die Gruppe zwei (hohe Priorität) hochzustufen.

Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) erklärte, es habe große Einigkeit darüber gegeben, "dass wir mit der schrittweisen Öffnung der Kindergärten und Schulen auch das dort tätige Personal besonders schützen müssen".