Erfurt. Listen zum Schutz vor dem Coronavirus als Mittel bei strafrechtlichen Ermittlungen? In Thüringen habe die Polizei noch nicht auf Kontaktdaten aus Restaurants zugegriffen.

Die Polizei hat in Thüringen bei strafrechtlichen Ermittlungen nach Angaben des Innenministeriums bislang nicht auf Kontaktdaten von Corona-Gästelisten in Restaurants zugegriffen. Entsprechende Abfragen habe es noch nicht gegeben, sagte eine Ministeriumssprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Möglich sei ein solcher Zugriff ohnehin nur in begründeten Ausnahmefällen, betonte sie. Dabei müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Die Polizei müsse in einem solchen Fall frühzeitig die Staatsanwaltschaft einbinden. Auch der Landesdatenschutzbeauftragte Lutz Hasse betonte die Verhältnismäßigkeit bei einem solchen Schritt. „Bei einem Bagatelldelikt wäre das unverhältnismäßig.“ Alle aktuellen Entwicklungen im kostenlosen Corona-Liveblog

Um eine Weiterverbreitung des Coronavirus zu vermeiden, müssen Gaststätten in Thüringen Kontaktlisten für Gäste führen, die sich im Innenbereich aufhalten. In Weimar gilt nach mehreren neuen Corona-Fällen in den vergangenen Tagen eine schärfere Regelung, dort müssen die Listen auch im Außenbereich von Restaurants, Kneipen oder Bars geführt werden. Dokumentiert werden Namen, Wohnanschrift oder Telefonnummer der Gäste, sowie Datum und Uhrzeit des Besuchs.

Aus anderen Bundesländern war bekannt geworden, dass die Polizei die zur Ermittlung von Kontaktpersonen Corona-Infizierter zu führenden Gästelisten auch zur Verbrechensbekämpfung nutzte.

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