Berlin. Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Merkel sollen sich auf ein prinzipielles Verbot geeinigt haben. Schulstart ist schrittweise ab Mai geplant, Kontaktbeschränkungen werden verlängert.

Großveranstaltungen sollen wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. August grundsätzlich untersagt werden – auch Fußballspiele sind davon betroffen. Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) einigten sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch bei einer Schaltkonferenz auf dieses prinzipielle Verbot. Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, sollen durch die Länder getroffen werden.

Kontaktbeschränkungen bis 3. Mai verlängert

Die seit Wochen geltenden Kontaktbeschränkungen für die Menschen in Deutschland werden grundsätzlich bis mindestens 3. Mai verlängert. Darauf verständigten sich Bund und Länder bei ihren Beratungen am Mittwoch.

Bürger sollen weiter auf private Reisen und Besuche auch von Verwandten verzichten - sowie auf überregionale tagestouristische Ausflüge. Ziel sei es, eine weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern. Die weltweite Reisewarnung werde aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland sollten weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.

Bund und Länder wollen Masken in Handel und ÖPNV empfehlen

Im Kampf gegen das Coronavirus wollen Bund und Länder das Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel „dringend“ empfehlen. Eine generelle bundesweite Maskenpflicht soll es demnach aber nicht geben.

Alltagsmasken dienen laut Gesundheitsministerium dazu, andere vor einer Infektion zu schützen. Spezialmasken, die auch den Träger selbst schützen, sollten dem medizinischen Personal vorbehalten bleiben.

Schulstart in Deutschland schrittweise ab 4. Mai geplant

Der Schulbetrieb in Deutschland soll am 4. Mai beginnend mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen und den obersten Grundschulklassen wieder aufgenommen werden. Anstehende Prüfungen sind bereits vorher möglich. Darauf haben sich Bund und Länder am Mittwoch verständigt.

In einer Beschlussvorlage für die Schalte von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten war die Rede davon, dass die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) bis zum 29. April ein Konzept vorlegen solle, „wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann“.

Dabei solle neben dem Unterricht auch das Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb mit in den Blick genommen werden. „Jede Schule braucht einen Hygieneplan.“ Die Schulträger seien aufgerufen, die hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen.

Konkrete Entscheidungen über eine Wiederöffnung von Kitas wurden nicht getroffen. Dazu hieß es lediglich, die Notbetreuung werde fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.

Thüringens Abiturienten sollen am 27. April zurück in die Schulen

Thüringens Abiturienten sollen als erste wieder zurück in die Schulen. Ab 27. April würde der Abiturjahrgang in die Schulen geholt, kündigte Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) am Mittwoch nach der Telefonkonferenz der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise an. Am 4. Mai würden die Jahrgänge folgen, die in diesem Jahr Prüfungen ablegen müssten.

Geschäfte bis bis 800 Quadratmeter dürfen wieder öffnen

In der Corona-Krise sollen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen ab Montag wieder öffnen dürfen. Dies gilt unabhängig von der Verkaufsfläche auch für Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen, wie die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus den Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung erfuhr.

Friseurbetriebe sollen sich laut Beschluss von Bund und Ländern darauf vorbereiten, unter den erwähnten Auflagen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen.

Geschäfte in Thüringen mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern können unter Auflagen vom 27. April an wieder öffnen, kündigte Ministerpräsident Ramelow (Linke) nach der Telefonkonferenz zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise an.

Gastronomiebetriebe, Clubs, Theater weiter dicht

Gastronomiebetriebe in Deutschland bleiben vorerst geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Geschlossen haben weiter auch Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen sowie Theater, Opern und Konzerthäuser.

Bund und Länder wollen Schutzkonzepte für Pflege- und Altenheime

Für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen nach dem Willen von Bund und Ländern spezielle Schutzkonzepte für die Corona-Epidemie kommen. Dabei müsse die Gefahr der Ausbreitung von Infektionen der wesentliche Maßstab sein, heißt es in einem Beschluss vom Mittwoch. Es sei aber auch zu berücksichtigen, dass dies nicht zu einer „vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen“ führen dürfe.

Für die Einrichtungen solle daher auch mit Unterstützung von Fachärzten für Krankenhaushygiene jeweils ein spezifisches Konzept entwickelt werden. Dies sei dann je nach weiterem Infektionsgeschehen im jeweiligen Umfeld weiter zu entwickeln und anzupassen.