Erfurt. Der Einsatz von Holz als Baustoff soll in Thüringen stärker gefördert werden. Infrastrukturminister Benjamin Hoff kündigt einen entsprechenden Gesetzentwurf an.

Die Thüringer Landesregierung will den Einsatz von Holz als Baustoff stärker freigeben und fördern. „Wir werden die Bauordnung anpassen“, sagte der amtierende Infrastrukturminister Benjamin Hoff (Linke) dieser Zeitung. „Bauen mit Holz muss erleichtert werden, das Interesse ist stark angewachsen.“

Hoff kündigte an, dass der Gesetzentwurf noch im Januar dem geschäftsführenden Kabinett vorgelegt wird. Ab dem Frühjahr soll sich der Landtag damit beschäftigen.

Der Minister sagte, er rechne mit der Zustimmung der Opposition. „Ich glaube, hier sind die Interessen der Regierung mit denen von Union und Liberalen deckungsgleich“, erklärte der Minister. „Da gibt es keine Differenz.“

Tatsächlich hatten sowohl CDU-Landeschef Mike Mohring als auch FDP-Landeschef Thomas Kemmerich eine Veränderung der Bauordnung verlangt, um den verstärkten Einsatz von Holz zu erlauben. Die sei „ein Projekt, das auch in diesem Landtag eine Mehrheit finden sollte“, erklärte der Liberale.

Rauchschutz muss gewährleistet sein

Die Verwendung von Holz ist laut Infrastrukturministerium bei hohen Gebäuden noch stark eingeschränkt. Grund dafür sind die Brandschutzanforderungen. Dabei geht es nicht allein darum, dass Holz gut brennbar ist. So müssen auch die Wände zu den Rettungswegen ausreichend lange verhindern, dass Rauch durchtritt.

Die Bauministerkonferenz hatte bereits im vergangenen Herbst die Musterbauordnung geändert. Im Thüringer Gesetz sollen nun auch Bauteile aus brennbaren Baustoffen zulässig sein, wenn sie der sogenannten Holzbaurichtlinie entsprechen, die gerade überarbeitet wird. Wichtig sei hier eine „ausreichende Dicke“ des Materials, damit die nötige Standsicherheit im Brandfall gewährleistet werde, hieß es vom Ministerium. Dies betreffe vorrangig Gebäude, die höher als 13 Meter seien. Bei niedrigeren Häusern ist bereits das Bauen mit Holz einfacher möglich.

Zudem soll künftig grundsätzlich unbehandeltes Holz zum Verkleiden von Außenwänden zugelassen werden. Das ist bisher nur bei Gebäuden bis sieben Meter Höhe erlaubt.

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