Erfurt. Die bisherigen Regelungen würden die Arbeitsfähigkeit kleiner Fraktionen einschränken.

Den Fraktionen des Thüringer Landtags sollen künftig rund 500.000 Euro zusätzlich für Referentenstellen zur Verfügung stehen. Das haben die Spitzen von Linken, SPD, Grünen, CDU und FDP mehrheitlich im Ältestenrat beschlossen. Die AfD votierte dagegen. Der aktuelle Finanzrahmen war hinfällig, da nach der Landtagswahl dem Parlament eine Fraktion mehr angehört.

Von dem Beschluss profitieren nicht zuletzt die drei kleinen Fraktionen SPD, Grüne und FDP. Für sie sei eine effektive Landtagsarbeit, zu der die Kontrolle der Regierung gehört, mit noch weniger Mitarbeitern nicht mehr oder nur schwer möglich gewesen.

„Die Änderungen folgen der Logik, dass auch die kleinen Fraktionen auf Augenhöhe Politik gestalten und ihre Rolle im Parlament wahrnehmen können“, sagt Susanne Hennig-Wellsow (Linke), die der mitgliederstärksten Fraktion vorsitzt.

Neuregelung kostet voraussichtlich 2,5 Millionen Euro

Mike Mohring (CDU), Chef der drittgrößten Parlamentskraft ist der gleichen Meinung. „Die bisherigen Regelungen würden die Arbeitsfähigkeit der kleinen Fraktionen massiv einschränken. Deshalb haben wir uns darauf verständigt ihnen zu helfen“, sagt er.

Die AfD dagegen, die die zweitmeisten Abgeordneten stellt, lehnt die Mittelerhöhung grundsätzlich ab, teilt ein Fraktionssprecher mit. Die „finanziellen Konsequenzen ihrer Wahlniederlage“ dürften die anderen Fraktionen nicht auf den Thüringer Steuerzahler abwälzen.

Im Haushalt 2020 waren bislang für Personalkosten für alle Fraktionen 3,9 Millionen Euro veranschlagt. Allerdings wurden darin lediglich fünf Fraktionen berücksichtigt. Mit der FDP ist in dieser Legislatur eine sechste hinzugekommen. Während einer fünfjährigen Wahlperiode werden sich die Kosten der Änderung auf 2,5 Millionen Euro summieren.

„Als eine von drei kleinen Fraktionen sind wir über diese Regelung sehr froh, denn wir müssen genau die gleiche Arbeit machen wie die großen Fraktionen, bei deutlich weniger Budget und Mannstärke“, sagt SPD-Fraktionschef Matthias Hey.

Arbeit in zehn Ausschüssen muss gestemmt werden

„Die Aufstockung ist vertretbar“, meint auch die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Astrid Rothe-Beinlich. Immerhin müssten alle Fraktionen in der Lage sein, sämtliche zehn Landtagsausschüsse bespielen. SPD mit acht, Grünen und FDP mit lediglich fünf Abgeordneten fiele so etwas ungleich schwerer als den drei großen Fraktionen.

Die Unterstützung durch Referenten sei wertvoll, sagt FDP-Fraktionschef Thomas Kemmerich. Die Abgeordneten bekämen fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung komplexer juristischer oder administrativer Sachverhalte, so dass sie sich unabhängig von ihrer beruflichen Ausbildung in vollem Umfang ihrer Arbeit als Parlamentsvertreter der Bürgerinnen und Bürger widmen könnten.

Grundversorgung, Nachteilsausgleich, Oppositionszuschlag

Die Zuteilung des Personals bemisst sich wie folgt: Es gibt eine personelle Grundversorgung von fünf Stellen, die allen Fraktionen zusteht. Hinzu kommt ein Nachteilsausgleich für kleine Fraktionen sowie eine Variable, die sich nach der Zahl der Abgeordneten richtet, und ein Oppositionszuschlag von zwei Stellen. SPD und Grüne kommen damit jetzt internen Berechnungen zufolge, die dieser Zeitung vorliegen, auf sieben Referentenstellen, nach der alten Regelung wären es nur drei. Die FDP als Oppositionskraft erhält neun Stellen (alt: fünf). Die Linke-Fraktion kommt anstelle von fünf nun auf acht, AfD und CDU anstelle von sieben auf zehn Stellen.

Oft werden in Wirklichkeit deutlich mehr Referenten eingestellt. Das hängt unter anderem von der Höhe der Vergütung ab, ob Mitarbeiter Teilzeit beschäftigt werden oder wie das Gesamtbudget der Fraktion genutzt wird. In der Vergangenheit haben kleine Fraktionen bei technischer Ausstattung und dem Fuhrpark gespart und ihr Geld in Personal gesteckt.

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