Erfurt. Im Wahlraum zur Bundestagswahl sollen sich nur so viele Stimmberechtigte gleichzeitig aufhalten, wie Wahlkabinen vorhanden sind. Das steht in der neuen Thüringer Corona-Verordnung, die Dienstag in Kraft tritt.
Maskenpflicht im Wahllokal: Ohne Mund-Nasen-Bedeckung kein Zutritt in Thüringen
Von Elmar Otto