Als Ergebnis der Arbeit des Bundestags-Untersuchungsausschusses zum “Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) sollen die deutschen Ermittlungsbehörden per Gesetz zu einer engen Kooperaiton verpflichtet werden. “Bisher beruht die Zusammenarbeit meist auf Kann-Bestimmungen“, krisitierte der Vorsitzende des Parlamentsgremiums, Sebastian Edathy, gegenüber der Thüringer Allgemeinen.