Erfurt. Beim Verfassungsgericht in Weimar ist Klage eingereicht worden. Kritik kommt vom Landesverband der ÖDP. Grund sind laut Partei zu hohe Hürden, um in die Parlamente einziehen zu können.

Der Landesverband der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) klagt gegen Regelungen im Thüringer Kommunalwahlgesetz. Grund seien unter anderem deutlich zu hohe Hürden für kleine Parteien bei der Sammlung von Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge, teilte die Partei am Mittwoch in Erfurt mit. Betroffen davon seien die Parteien, die bisher nicht in den Kommunalparlamenten mit Abgeordneten vertreten seien. Die Klage wurde beim Verfassungsgericht in Weimar eingereicht.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von X, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Die ÖDP begründete ihren Vorstoß damit, dass der Landtag auf das Problem nicht reagiert habe. Mitte Juni habe sich die Partei an den Innen- und Kommunalausschuss des Thüringer Parlaments gewandt. Ende August habe die ÖDP eine Frist gesetzt, bis Ende Oktober eine Initiative zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes zu starten. Diese Frist sei ergebnislos verstrichen.

Die ÖDP kritisiert nicht nur die Regelung, wie die Zahl der nötigen Unterstützungsunterschriften berechnet wird, sondern auch, wie sie gesammelt werden sollen. Unterstützer von Wahlvorschlägen müssten ihre Unterschrift persönlich in Rathäusern oder Bürgerbüros leisten. Erreicht werden solle, dass die Unterschriften analog zur aktuellen Praxis bei EU-, Bundes- und Landtagswahlen in freier Sammlung beschafft werden können. Im Eichsfeldkreis und im Kreis Saalfeld-Rudolstadt gehören ÖDP-Abgeordnete nach Angaben der Partei den Kreistagen an.

Die Kleinstpartei mit weniger als 100 Mitgliedern im Freistaat hat das Verfassungsgericht bereits vor einiger Zeit auch wegen Regelungen im Thüringer Landeswahlgesetz angerufen.

Das könnte Sie auch interessieren: