Wiesbaden. In einem Offenen Brief an den Bundestag appellieren mehr als Hundert Staatsrechtler aus Deutschland, das Bundeswahlgesetz zu reformieren und damit die Zahl der Abgeordneten wieder deutlich zu reduzieren.

Die gewaltige Größe des Bundestags mit 709 Mitgliedern beeinträchtige seine Funktion und bewirke unnötige Zusatzkosten, geht aus dem der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden vorliegenden Schreiben hervor. Die zahlreichen Überhang- und Ausgleichsmandate bewirkten, dass derzeit 111 Abgeordnete mehr im Parlament säßen, als das Bundeswahlgesetz normalerweise vorsehe. Werde das Wahlrecht nicht rechtzeitig angepasst, könnten es nach der nächsten Wahl insgesamt sogar über 800 Abgeordnete werden.

Bundestag sollte Bundeswahlgesetz reformieren

Zugleich habe das Wahlrecht als wichtigste demokratische Äußerungsform paradoxerweise einen geradezu entdemokratisierenden Effekt, erklärten die Experten. Es sei derart kompliziert geworden, dass kaum noch ein Wähler verstehe, was seine beiden Stimmen letztlich bewirkten. Der Bundestag sollte deshalb das Bundeswahlgesetz unverzüglich reformieren und an die neuen Gegebenheiten anpassen, so dass die Zahl der Abgeordneten bei der nächsten Wahl auf die Normalgröße von 598 zurückgeführt wird. Es gebe bereits Reformvorschläge, die ohne eine aufwendige Änderung der Wahlkreise auskämen und deshalb zeitnah realisiert werden könnten.

Das verlange Einschränkungen bei Abgeordneten aller Parteien, heißt es in dem gemeinsamen Schreiben. Im Interesse der Handlungs- und Reformfähigkeit des Bundestags müssten diese aber in Kauf genommen werden. „In Sorge um das Ansehen der Demokratie appellieren wir deshalb an den Deutschen Bundestag, die Reform des Bundeswahlgesetzes alsbald in Angriff zu nehmen.“

Auf keinen Fall dürfe der Eindruck entstehen, „viele Abgeordnete würden die dringend nötigen Änderungen verzögern, weil das eigene Hemd ihnen wichtiger sei als der Gemeinwohlrock – das würde das Vertrauen der Menschen in unsere Demokratie schwer erschüttern“.

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Aus für „gelbe Scheine“ - digitale Krankmeldung kommt
  • Kassen zahlen im Einzelfall Test auf Down-Syndrom vor Geburt