Erfurt . Der Landtag hat die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages in Thüringen vorbereitet. Minderjährige sollen vor Glücksspiel geschützt werden.

Der Landtag hat den Weg frei gemacht für die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages in Thüringen. Fünf Fraktionen stimmten am Freitag in Erfurt dafür, die AfD enthielt sich. Regelungen aus dem Staatsvertrag gelten bundesweit bereits seit Donnerstag, beispielsweise sind Online-Casinos nun unter bestimmten Voraussetzungen legal. Mit dem Landtagsbeschluss wurde das Thüringer Glücksspielgesetz an die neuen Regelungen angepasst.

Wer im Netz an Glücksspielen teilnehmen will, braucht ein Spielkonto. Um Minderjährige auszuschließen, müssen dafür unter anderem Angaben zu Namen und Alter gemacht werden, Veranstalter und Vermittler müssen die Daten prüfen.

Zentrale Glücksspielbehörde soll über Anbieter wachen

Der neue Glücksspiel-Staatsvertrag soll unter anderem den Jugend- und Spielerschutz gewährleisten und Schwarzmärkten entgegenwirken. Online-Poker und virtuelle Automatenspiele dürfen nur mit einer Erlaubnis angeboten werden, die beim Land Sachsen-Anhalt beantragt werden kann.

Künftig soll eine zentrale Glücksspielbehörde in Halle in Sachsen-Anhalt darüber wachen, dass die Anbieter die Regeln einhalten und Spieler geschützt werden.

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