Erfurt. Keine finanzielle Auswirkung auf die Finanzierung von Einrichtungen in der Erwachsenenbildung durch das Land sollen die Unterrichtsausfälle während der Corona-Pandemie haben.

Unterrichtsausfälle in der Erwachsenenbildung während der Corona-Pandemie sollen sich nicht auf die Finanzierung der Einrichtungen durch das Land auswirken. Eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss der Thüringer Landtag am Donnerstag in Erfurt. Demnach soll nicht das Corona-Jahr 2021 als Bemessungsgrundlage für die Finanzierung der Erwachsenenbildung dienen, vielmehr soll das Jahr 2019 herangezogen werden. Man gebe den Einrichtungen der Erwachsenenbildung ein wichtiges Signal, sagte der Linke-Abgeordnete Christian Schaft. «Sie erhalten Planungssicherheit.»

Hintergrund ist, dass in den Corona-Jahren 2020 und 2021 deutlich weniger Unterrichtsstunden in der Erwachsenenbildung angeboten werden konnten. Zum Teil berechnet sich die Finanzierung aber an der Anzahl dieser Unterrichtsstunden.

Da das Jahr 2019 als vergleichsweise «normales Jahr» gilt, wie der CDU-Abgeordnete Thadäus König sagte, sollen die Zahlen dieses Jahres als Grundlage verwendet werden. Der Landtag hatte das Gesetz schon einmal geändert, um nicht ein Corona-Jahr als Grundlage für die Finanzierung verwenden zu müssen.

Schaft sagte, die «erhebliche Verringerung» der Unterrichtsstunden dürfe nicht zum Bumerang für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung werden. Die Gesetzesänderung wurde im Landtag einstimmig angenommen.

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