Berlin. Abschiebungen sind Aufgabe der Bundespolizei. In mehr als 500 Fällen wurden sie von Piloten abgelehnt. Das kritisiert der Präsident der Bundespolizei.

Nachdem im Jahr 2018 mehr als 500 an den Fluglinien gescheitert sind, stellt die Bundespolizei die Bordgewalt der Piloten in Frage. „Im Konfliktfall hat die Luftsicherheitsbehörde am Boden das letzte Wort, also die Bundespolizei“, sagte Dieter Romann, Präsident der Bundespolizei, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe im Interview.

Abschiebungen sind auch eine Aufgabe der Bundespolizei. In 7800 Fällen sind sie im Jahr 2018 am Starttag gescheitert. Jetzt plant Innenminister Seehofer, direkt am Flughafen bis zu zehn Tage lang Flüchtlinge in Ausreisegewahrsam zu nehmen. Werden Bundespolizisten jetzt auch zu Gefängnisaufsehern?

Die meisten Abschiebungen scheitern im Vorfeld daran, dass die betreffenden Personen am Abflugtag oder auch schon vorher nicht aufgefunden werden. Die Initiative von Minister Seehofer ist völlig richtig. Ich muss Sie in einem Punkt korrigieren: Die Unterbringung und Versorgung ist Sache der Länder. Die Ausreisepflichtigen werden uns grundsätzlich am Flughafen übergeben. Auch für den Ausreisegewahrsam am Flughafen gilt im Übrigen: Die Flughäfen müssen Fläche zur Verfügung stellen.

Im Jahr 2018 haben Piloten in 506 Fällen eine Abschiebung abgelehnt. Haben Sie als Jurist Verständnis dafür?

Die Rechtslage ist klar: Nach Paragraph 12 Absatz 1 des Luftsicherheitsgesetzes hat der Pilot als Beliehener für die Sicherheit an Bord des im Flug befindlichen Luftfahrzeuges zu sorgen. Diese Aufgabenwahrnehmung als Beliehener stellt umgekehrt klar, dass der Pilot den originären Hoheitsträger nicht an seiner hoheitlichen Aufgabenwahrnehmung hindern kann, vor allem nicht am Boden auf deutschem Staatsgebiet. Unsere Personenbegleiter Luft stellen sicher, dass von Rückzuführenden für Passagiere und Besatzungen keine Gefahren ausgehen. Im Konfliktfall hat die Luftsicherheitsbehörde am Boden das letzte Wort, also die Bundespolizei.