Erfurt. Wird ein Polizeibeamter durch einen Dienstunfall verletzt, wird ihm und seinen Hinterbliebenen Unfallfürsorge gewährt. Die Interessenvertretung der Polizei sieht aber Verbesserungspotenzial.
Gerlinde Sommer
Erfurt. Wird ein Polizeibeamter durch einen Dienstunfall verletzt, wird ihm und seinen Hinterbliebenen Unfallfürsorge gewährt. Die Interessenvertretung der Polizei sieht aber Verbesserungspotenzial.
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