Erfurt. Das Zeigen des Mittelfingers kostet den Ministerpräsidenten nun 5.000 Euro. Die Ermittlungen gegen Ramelow werden nach dem Zahlen der Geldauflage eingestellt.

Die Gegen Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) wird nicht mehr wegen des Verdachts der Beleidigung ermittelt. Wie die Staatsanwaltschaft Erfurt am Freitag mitteilte, wurde das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Ramelow musste 5000 Euro an zwei gemeinnützige und unpolitische Vereine in Erfurt überweisen. Weder Staatsanwaltschaft noch Staatskanzlei wollten nähere Angaben zu den Organisationen machen.

Damit endet die juristische Aufarbeitung einer Auseinandersetzung im Landtag. Am 17. Juni 2020 hatte der AfD-Abgeordnete Stefan Möller in einer Debatte über die NSU-Akten und den Verfassungsschutz darauf verwiesen, dass Ramelow einst - zu Unrecht übrigens, wie das Bundesverfassungsgericht feststellte - vom Nachrichtendienst überwacht worden war.

Daraufhin zeigte der Regierungschef Möller den Mittelfinger und rief "widerlicher Drecksack". Später bekräftigte er seine Aussage im MDR: "Es gehört sich nicht, im Parlament so was zu sagen, was ich gesagt habe, aber ich wiederhole es. Herr Möller ist mit dem, was er gerade im Parlament gemacht hat, aus meiner Sicht ein widerlicher Drecksack."

Möller zeigte Ramelow später wegen Beleidigung an. Im Herbst entschied die Staatsanwaltschaft, dass ein hinreichender Tatverdacht bestehe, und beantragte beim Landtag, die parlamentarische Immunität von Ramelow aufzuheben - was der Justizausschuss bejahte.

Der Regierungschef nahm sich Gregor Gysi als Anwalt. Der frühere Linke-Bundestagsfraktionschef argumentierte, dass Ramelow als Abgeordneter grundsätzlich vor Beleidigungsklagen geschützt sei. Doch dies sah die Staatsanwaltschaft bis zuletzt anders.

Da Ramelow Möller von seinem Platz auf der Regierungsbank beleidigte und die Formulierung später im MDR wiederholte, komme die sogenannte Indemnität nicht zum Tragen, sagte ein Sprecher der Behörde. Dies bedeutet: Die Anklagebehörde sieht weiter einen "hinreichenden Tatverdacht", gleichzeitig besteht für sie aber keine "Gewissheit der Schuld".

Wie in solchen Grenzfällen üblich, nutzte sie die Möglichkeit, das Verfahren nach Paragraf 153a Strafprozessordnung unter Auflagen einzustellen. Der Ministerpräsident wollte sich am Freitag auf Anfrage nicht äußern.

Allerdings hat er mit der Zahlung der 5000 Euro die Entscheidung der Staatsanwaltschaft akzeptiert - wohl auch deshalb, um sich im Wahljahr weitere Berichterstattung zu ersparen. Möller sagte, er sei "nicht zufrieden". Er habe "mindestens einen Strafbefehl" erwartet. Rechtlich vorgehen gegen die Entscheidung wolle er aber nicht..