Rudolstadt/Erfurt. Thüringens Rechnungshof bewertet die Zulage von 1700 Euro kritisch, die parlamentarische Geschäftsführer im Thüringer Landtag erhalten.

Der Thüringer Landesrechnungshof kritisiert eine Zulage in Höhe von 1700 Euro monatlich, die die parlamentarischen Geschäftsführer im Thüringer Landtag erhalten.

Die bisherige Rechtsprechung lege nahe, dass die Zulage nicht mit der Freiheit des Mandats und dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar sei. Dies sei auch die Haltung des Rechnungshofs, berichtete MDR Thüringen am Samstag. Er beziehe sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2000 sowie eine Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts von Juli dieses Jahres.

In dem Thüringer Urteil heißt es, dass die "Zahlung solcher Funktionszulagen verfassungsrechtlich rechtfertigungsbedürftig" sei. Auch der Bund der Steuerzahler Thüringen sieht die Zulage laut MDR kritisch.

Thüringens oberste Finanzprüfer hatten sich in den vergangenen Jahren immer wieder kritisch mit Zulagen beschäftigt, die Abgeordnete für bestimme Funktionen innerhalb ihrer Fraktionen erhielten. Die Funktionszulage für parlamentarische Geschäftsführer in Höhe von 28 Prozent der Grundentschädigung wird seit Oktober 2021 gezahlt. Vorausgegangen war eine Änderung des Abgeordnetengesetzes.

Die Landtagsfraktionen von Linke, SPD, Grünen und CDU hatten sie im Zuge der finanziellen Regeln für die neu entstandene FDP-Gruppe beschlossen. Auch die Gruppen-Sprecher, neben der FDP inzwischen auch die Gruppe Bürger für Thüringen, erhalten seitdem die entsprechende Zulage. Gleichzeitig wurde die steuerfreie Aufwandsentschädigung für parlamentarische Geschäftsführer gestrichen worden. Laut MDR habe diese monatlich maximal rund 590 Euro betragen.

Die Fraktionen von Linke, SPD, Grünen und CDU sowie die Landtagsverwaltung verteidigen nach dem MDR-Bericht die Zulage. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes seien Umfang und Komplexität der Aufgaben der parlamentarischen Geschäftsführer erheblich gestiegen. Die Fraktionen erklärten unter anderem, die Zulagenhöhe sei im Vergleich der Bundesländer niedrig.