Leipzig. Nach Kürzung ihrer Kandidatenliste für die Landtagswahl hat die sächsische AfD zwei Verfassungsbeschwerden beim Verfassungsgerichtshof eingelegt, die sich gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses richten.

Mitglieder der sächsischen AfD haben Verfassungsbeschwerde gegen die Kürzung ihrer Kandidatenliste für die Landtagswahl im Herbst eingereicht. Es sei beantragt worden, die gestrichenen 43 Kandidaten per einstweiliger Anordnung vorläufig zur Wahl zuzulassen, teilte der sächsische Verfassungsgerichtshof am Mittwoch in Leipzig mit. Eine Sprecherin erklärte, nun habe zunächst das Landesinnenministerium bis zum 17. Juli Zeit, Stellung zu beziehen. „Danach werden wir dann so schnell wie möglich entscheiden“, sagte die Sprecherin.

Es seien zwei Verfassungsbeschwerden eingelegt worden, die sich gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses zur Kürzung der Landesliste am vergangenen Freitag richteten, erklärte die Sprecherin. Eine davon sei von sechs AfD-Politikern eingereicht worden, die von der Liste gestrichen wurden. Diese Beschwerde sei außerdem mit dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung verbunden. Die zweite Beschwerde habe eine Privatperson vorgelegt.

Der Landeswahlausschuss hatte am 5. Juli entschieden, für die sächsische Landtagswahl am 1. September nur die Plätze 1 bis 18 der AfD-Landesliste zuzulassen. Die Plätze 19 bis 61 wurden gestrichen. Als Grund führte der Ausschuss Formfehler an. So habe die AfD entgegen der Bestimmungen des Wahlgesetzes die Listenkandidaten auf zwei verschiedenen Veranstaltungen festgelegt und in der Folge zwei Landeslisten eingereicht. Die AfD sei auf die Mängel hingewiesen worden und habe mehrfach ergänzende Unterlagen eingereicht, erklärte der Landeswahlausschuss. Im Ergebnis habe jedoch auch bis zum Stichtag am 27. Juni kein gültiger Wahlvorschlag im Sinne des Wahlgesetzes vorgelegen.

Die sächsische AfD hatte die Entscheidung als politisch motiviert kritisiert. Am Mittwoch erklärte der Landesverband: „Die sächsische AfD ist sich einig, dass die Streichung ein Willkürakt ist, um den stärksten Mitbewerber zur Landtagswahl 2019 entscheidend zu schwächen.“

Dem Landeswahlausschuss gehören neben Landeswahlleiterin Carolin Schreck sechs weitere Mitglieder an, deren Parteizugehörigkeit sich nach dem Abschneiden bei der Landtagswahl 2014 richtet. Somit gehören dem Gremium aktuell drei Mitglieder der CDU sowie jeweils ein Vertreter von Linken, SPD und AfD an.

Zu Wochenbeginn war bekanntgeworden, dass Schreck sowie weitere Mitarbeiter ihrer Behörde nach der Entscheidung vom Freitag bedroht wurden. Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar hatte daraufhin angekündigt, öffentliche Sitzungen des Landeswahlausschusses unter Polizeischutz zu stellen.

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