Berlin. Viele Patienten gehen gleich ins Krankenhaus statt zum Hausarzt. Notaufnahmen sind überlaufen. Der Gesundheitsminister will Abhilfe.

Viel Blaulicht, ein paar Schwerverletzte und jede Menge Herzschmerz – das sind die Zutaten, aus denen Krankenhausserien gemacht sind. Gerade erst hat der Sender RTL angekündigt, den Dienst seiner „Nachtschwestern“ zu verlängern. Die Serie spielt in der Notaufnahme eines Kölner Krankenhauses. Die Dramatik, aus denen das Fernsehen seine Geschichten zieht, ist aber nur ein Teil der Wirklichkeit.

Im Alltag haben es Schwestern, Pfleger und Ärzte in den Notaufnahmen oft nur mit leichten Fällen zu tun. Verschiedenen Studien zufolge kommen 30 bis 50 Prozent der Patienten, die sich selbst ins Krankenhaus einweisen, nur mit leichten bis mittleren Beschwerden. Sie hätten sich auch an den ambulanten Notdienst wenden oder am nächsten Tag ins Wartezimmer setzen können.

Notaufnahmen überlastet: Spahn plant Reform – um ernste Fälle zu bevorzugen

Doch seit Jahren steigt die Zahl der Menschen, die mit gesundheitlichen Beschwerden ins Krankenhaus gehen. Fast ebenso lange streiten Ärzte, Klinikmanager und die Politik, wie ihre Versorgung besser organisiert werden kann. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant deshalb jetzt eine Reform der Notfallversorgung.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf, 37 Seiten lang, hat er in der vergangenen Woche an seine Kollegen in den Bundesländern geschickt; er liegt unserer Redaktion vor. „Die Güte eines Gesundheitssystems zeigt sich vor allem im Notfall, wenn Menschen schnelle medizinische Hilfe benötigen“, sagt Spahn.

Die Notaufnahmen seien aber zu oft überlaufen, weil auch Patienten dorthin kämen, denen woanders besser geholfen werden könnte. „Dadurch sind die Wartezeiten für Patienten, die dringend auf die Hilfe in der Notfallambulanz angewiesen sind, oft zu lang“, kritisiert der Minister. Er wolle die Notfallversorgung deshalb neu organisieren.

Spahn will Notfallleitstellen einrichten

An zwei Punkten will Spahn ansetzen: Erstens will er „Notfallleitstellen“ einrichten, die von den Bundesländern, den Kommunen und den Kassenärztlichen Vereinigungen betrieben werden. Außerdem sollen spezielle Notfallzen­tren an den Kliniken gebaut werden.

Der Gesundheitsminister glaubt: „Das ist eine Reform, die an der Wurzel ansetzt.“ Deshalb müsse dafür möglicherweise das Grundgesetz geändert werden. Ob und wie das geschehen soll, wolle er mit den Ländern nun besprechen. Mitte August soll es ein erstes Gespräch dazu im Bundesgesundheitsministerium geben.

Notfallambulanzen besonders während Sprechstundenzeiten genutzt

Dass es Handlungsbedarf gibt, ist bekannt. Jedes Jahr verzeichnen die Notaufnahmen mehr als 20 Millionen Patienten, die Zahl nennt die Deutsche Gesellschaft für Notfallmedizin.

Gleichzeitig zeigt eine 2017 durchgeführte Umfrage der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dass in den Notaufnahmen pro Jahr etwa zwölf Millionen Fälle ambulant behandelt werden: „Auf 100 stationäre Fälle kommen etwa 61 ambulante Notfälle“, heißt es in der Studie. Schon lange klagen Ärzte über den Notfall-Ambulanz-Missbrauch.

Dabei gelte: „Je größer das Krankenhaus ist, desto häufiger wird es zur Anlaufstelle für Patienten, die bei sich einen Notfall vermuten.“ Aus Sicht der Kliniken belegen die Ergebnisse, dass die Patienten die Notfallambulanzen vor allem während der Sprechstundenzeiten der niedergelassenen Ärzte nutzen.

Besonders Jüngere nutzen häufiger Notaufnahme als Bereitschaftsdienst

Eine Umfrage der Krankenkasse KKH aus diesem Frühjahr bestätigt das: Von 1000 befragten Personen würde mehr als jeder Dritte ins Krankenhaus gehen – auch wenn er oder sie nicht lebensbedrohlich erkrankt ist und die Arztpraxen geöffnet sind. Als Grund gaben die Befragten an, dass sie sich im Krankenhaus besser versorgt fühlen und vor allem ohne Termin medizinische Hilfe bekommen würden.

Auch das zeigen Umfragen: Es sind jüngere Menschen unter 40, die eher die Notaufnahme ansteuern, als dass sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst anrufen oder sich ins Wartezimmer setzen.

Dass sich das Verhalten der Patienten ändern lässt, glauben nur wenige Experten. Die Kassenärzte brachten im vergangenen Sommer eine „finanzielle Steuerung“ für „überflüssige Besuche in der Notaufnahme“ ins Spiel, ruderten nach scharfem Protest aber wieder zurück.

Inzwischen sind sich Ärzte, Krankenhäuser und die Politik weitgehend einig, dass nur eine Neuorganisation der Notfallversorgung helfen kann. Der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen empfahl zuletzt im Mai dieses Jahres eine engere Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und Ärzten. Auf diesen Vorschlägen beruht nun auch der Gesetzentwurf von Minister Spahn.

Die Nummern 112 und 116 117 werden zusammengeschaltet

Danach soll es bei der Notrufnummer 112 und der Notfallversorgung durch Rettungsdienste bleiben. Neu ist, dass es in allen Bundesländern „Gemeinsame Notfallleitstellen“ (GNL) geben soll. Das heißt, dass die Leitstellen, die die 112 betreuen, mit den Kassenärztlichen Vereinigungen zusammenarbeiten sollen.

Konkret bedeutet das, dass die 112 und die Nummer 116 117, unter der die Terminservicestellen der niedergelassenen Ärzte zu erreichen sind, quasi zusammengeschaltet werden. Dabei ist immer erkennbar, welcher Patient unter welcher Nummer anruft. Gleichwohl soll es für jeden ein „Ersteinschätzungsverfahren“ geben, mit dessen Hilfe die Mitarbeiter der Leitstelle feststellen, wie und wo ihm am besten geholfen ist – ob im Krankenhaus oder beim ambulanten Arzt.

Der Gesetzentwurf spricht von der „zentralen Lotsenfunktion“ der Notfallleitstellen. Diese sollten „sowohl rettungsdienstliche als auch bereitschaftsdienstliche Strukturen disponieren“. Sie sollen wissen, in welcher Klinik welche Notfallkapazitäten existieren.

Notaufnahme könnte in ihrer bisherigen Form ausgedient haben

Auch vor Ort plant Spahn Veränderungen. In vielen Kliniken existieren bereits sogenannte Portalpraxen, die Patienten entweder in die Notaufnahme oder zum ambulanten Arzt schicken. Dieses Modell sollen die Bundesländer in Form von „Integrierten Notfallzen­tren“ (INZ) überall einführen.

Auch dort soll es eine „qualifizierte Ersteinschätzung“ der Patienten geben. Kliniken und Kassenärztliche Vereinigungen würden die INZ dann gemeinsam betreiben. Diese sollen „räumlich derart in ein Krankenhaus eingebunden“ sein, „dass sie von den Patienten als erste Anlaufstelle im Notfall wahrgenommen werden“, heißt es im Gesetzentwurf. Vor allem aber sollen die Zentren „jederzeit zugänglich“ sein.

Werden Spahns Pläne Wirklichkeit und machen die Bundesländer, die Krankenhäuser, die niedergelassenen Ärzte und die Krankenkassen dabei auch tatsächlich mit, dann dürfte die Notaufnahme in ihrer bisherigen Form ausgedient haben. Die Drehbuchschreiber von Krankenhausserien müssen also demnächst umdenken.

Bereits im März hatte der Bundestag ein neues Gesetz beschlossen für schnellere Arzttermine.