Die Geschichte der verpassten Chancen bei der Verfolgung des Thüringer Terror-Trios begann im Dezember 1997 auf dem Schreibtisch eines einzelnen Jenaer Staatsanwalts: Gerd Schultz hatte gegen den Neonazi Uwe Böhnhardt vor Gericht gerade erst eine mehrjährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung erwirkt, die dieser allerdings noch nicht angetreten hatte.