Weimar. Diese Regelungen in der Thüringer Corona-Verordnung von Dezember 2020 widersprechen der Verfassung.

Das gelte für ein thüringenweites Ausschankverbot von Alkohol im öffentlichen Raum sowie einen Passus der nächtlichen Ausgangsbeschränkung der Verordnung vom 14. Dezember vergangenen Jahres, wie aus einem Beschluss des Verfassungsgerichts in Weimar von Montag hervorgeht.

Die Richter monierten, dass während des nächtlichen Ausgangsverbots auch das Verlassen der Wohnung für körperliche Bewegung untersagt war. Das Böllerverbot zu Silvester 2020 erklärten sie dagegen für rechtens (VerfGH 117/20).

Die AfD-Landtagsfraktion hatte eine Überprüfung der Verordnung verlangt. Sie sieht sich durch die Entscheidung der Verfassungsrichter nun in ihrer Haltung bestätigt.