Altenburg. In Sachsen und Thüringen finden viele Rechstrock-Konzerte statt. Wie können die Länder dagegen vorgehen?

Thüringen erwägt im Kampf gegen Rechtsrockkonzerte bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. „Ich finde, ein gewerberechtliches Rechtsrockkonzert, also ein Konzert, bei dem Eintritt genommen wird, kann nicht das Privileg der Demonstration in Anspruch nehmen. Das ist Gewerberecht“, sagte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) am Dienstag bei einer gemeinsamen Kabinettssitzung mit der sächsischen Staatsregierung im ostthüringischen Altenburg. „Hier braucht es eine Grundsatzentscheidung“, betonte Ramelow.

In Thüringen und Sachsen finden immer wieder Rechtsrockkonzerte statt, die als Versammlungen angemeldet werden und damit nur schwer verhindert werden können. Ramelow sagte, man bereite sich im Freistaat darauf vor, „dass möglicherweise eine Klage bis zum Bundesverfassungsgericht vorangetrieben wird“, sagte Ramelow.

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