Erfurt. Die neue Corona-Verordnung für Thüringen soll am 23. August vorgestellt werden und tags darauf schon in Kraft treten. Für Nicht-Geimpfte kann es zu Einschränkungen kommen.

Thüringen arbeitet derzeit an einer neuen Corona-Verordnung, in die auch die Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz unter anderem zu Tests einfließen sollen. Nach den Plänen soll sie in der kommenden Woche den Landtagsausschüssen vorgelegt und am 23. August veröffentlicht werden, wie das Gesundheitsministerium am Mittwoch auf Anfrage in Erfurt mitteilte.

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Staatskanzleiminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) hat bereits angekündigt, dass sich auch die Menschen in Thüringen ohne Corona-Impfung bei weiter steigenden Infektionszahlen auf mehr Testpflichten einstellen müssen.

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 35 sollen laut Hoff zu bestimmten Bereichen wie der Innengastronomie, Fitnessstudios, Kliniken, Schwimmbädern oder Friseuren nur noch geimpfte, genesene oder getestete Menschen Zugang haben. Die sogenannten Corona-Bürgertests, die auch Hausärzte und Apotheken anbieten, seien weiterhin bis zum 10. Oktober gratis, danach nur noch für bestimmte Gruppen.

Anmeldung privater Feiern beim Gesundheitsamt weiterhin nötig

Bereits die jetzt geltende Corona-Verordnung sieht in Thüringen eine Testpflicht für Besucher sowie Beschäftigte von Pflegeheimen vor, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.

Außerdem gelten die einfachen Infektionsschutzregeln. Für private Feiern ist eine Anmeldung beim Gesundheitsamt notwendig, wenn im Freien mehr als 70 Menschen oder in geschlossenen Räumen mehr als 30 Menschen zusammenkommen. Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hatte dazu aufgerufen, sich impfen zu lassen, Maske zu tragen und Abstand zu halten.

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