Erfurt. Seit Wochen gelten in Thüringen strenge Kontaktbeschränkungen. Linke, SPD und Grüne wollen Erleichterungen für Familien mit kleinen Kindern erreichen. Auch die CDU hat einen entsprechenden Vorschlag. Die AfD dagegen will die Anti-Corona-Maßnahmen ganz außer Kraft setzen.

Die Landtagsfraktionen von Linke, SPD und Grünen wollen für die neue Corona-Verordnung bei den Kontaktbeschränkungen Ausnahmen für nachbarschaftliche Kinderbetreuung erreichen. Die Fraktionen schlugen am Freitag im Thüringer Landtag vor, «festorganisierte Betreuungsgemeinschaften, familiär oder nachbarschaftlich» zu erreichen, wenn es dabei um Kinder unter sechs Jahren geht, die aus höchsten zwei Hausständen kommen.

Man sei sich der dramatischen Situation bewusst, sagte die Grünen-Fraktionschefin und bildungspolitische Sprecherin, Astrid Rothe-Beinlich. Es gebe aber eine «Sondersituation für kleine Kinder». Nach den aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen sei es zwar möglich, dass eine alleinerziehende Mutter mit Kind eine Freundin treffe. Sobald diese Freundin aber auch ein Kind habe, sei es nicht mehr erlaubt. «Das stellt kleine Kinder faktisch unter eine Kontaktsperre, wenn sie selber noch nicht in der Lage sind, beispielsweise einen eigenen Freund oder eine Freundin aufzusuchen», sagte Rothe-Beinlich.

Auch die CDU schlug eine Änderung vor, die Treffen von Eltern mit kleinen Kindern erleichtern würde. Die Fraktion sprach sich dafür aus, einfach Kinder bis einschließlich drei Jahren bei den Kontaktpersonen nicht mitzuzählen.

Im Thüringer Landtag wurden die Pläne der Landesregierung für eine neue Corona-Verordnung in einer gemeinsamen Sitzung des Bildungsausschusses und des Gesundheitsausschusses diskutiert. Das Regelwerk soll unter anderem die Verabredungen der Bund-Länder-Schalte vom Dienstag umsetzen. Nach derzeitigem Plan soll der Entwurf am Montag noch einmal überarbeitet werden und die Verordnung am Dienstag in Kraft treten. Bisher sieht der Entwurf vor, dass sich in Thüringen nur Menschen des eigenen Haushaltes treffen dürfen sowie maximal eine Person eines weiteren Haushaltes.

Die geplante Verordnung sieht auch eine Verschärfung der Maskenpflicht vor. In Bussen, Bahnen und in öffentlichen Gebäuden soll es eine Pflicht geben, medizinische Masken zu tragen. Auch eine Maskenpflicht im Unterricht für Lehrer und Schüler ab der siebten Klasse ist vorgesehen. Ausnahmen soll es dabei für Grundschulen geben. Bildungsminister Holter kündigte an, dass Lehrern entsprechende Masken zur Verfügung gestellt werden sollen.

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Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) machte vor den beiden Ausschüssen deutlich, dass sie eine tägliche Testpflicht für Pflegepersonal in Pflegeeinrichtungen anstrebe. «Das soll das Ziel sein, aber dafür braucht es noch spezielle finanzielle und personelle Absicherung, damit das tatsächlich auch umgesetzt werden kann», sagte Werner.

Sie stellte in Aussicht, dass mit der neuen Verordnung drei Tests pro Woche für das Pflegepersonal Pflicht werden sollen. Zudem versicherte die Ministerin, dass es zu täglichen Tests kommen soll, sobald die personellen und finanziellen Voraussetzungen dafür gegeben seien.

In der Verordnung soll auch bereits eine mögliche Ausweitung der Tests angekündigt werden, die per Erlass umgesetzt werden könnte. Laut Werner sind zusätzlich sieben Millionen Euro monatlich nötig, um genügend Tests und Personalkapazitäten für tägliche Tests zu haben. Bislang muss sich pflegendes Personal in den Einrichtungen zweimal pro Woche testen lassen.

Die Vertreter der AfD-Fraktion in den beiden Ausschüssen regten an, die vorbereitete Verordnung zu verwerfen und auch die bisher gültige Verordnung mit Anti-Corona-Maßnahmen außer Kraft zu setzen.