Erfurt. Über 4000 Menschen wurden in Thüringen aus dem unmittelbaren Grenzgebiet der DDR zu Westdeutschland zwangsausgesiedelt. Für sie soll jetzt ein Härtefallfonds eingerichtet werden.

Thüringen plädiert für einen Härtefallfonds für einmalige Zahlungen an SED-Opfer, die bei gesetzlichen Regelungen bisher durch das Raster fallen. Das gelte vor allem für die Menschen, die zwangsweise aus dem DDR-Grenzgebiet ausgesiedelt wurden, sagte die für die Aufarbeitung von SED-Unrecht zuständige Thüringer Staatssekretärin Babette Winter am Samstag in Erfurt.

Die Zwangsausgesiedelten seien bei dem im November novellierten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz nicht ausreichend berücksichtigt worden, so Winter bei einem Treffen des Bundes der DDR-Zwangsausgesiedelten. Die Vereinigung will die Erinnerung an das Schicksal dieser Menschen wach halten.

In den Jahren 1952 und nach dem Bau der Mauer 1961 waren nach Schätzungen von Historikern etwa 12.000 Menschen in Nacht- und Nebelaktionen aus dem unmittelbaren Grenzgebiet der DDR zu Westdeutschland ins Hinterland gebracht worden. Die Operationen trugen zynische Tarnnamen wie „Aktion Ungeziefer“, „Aktion Kornblume“ oder „Aktion Blümchen“.

In Thüringen betraf das etwa 4200 Menschen, die dadurch ihre Heimat und ihr Hab und Gut verloren und nur minimale Zahlungen in der DDR dafür erhielten. Die Zwangsausgesiedelten sind nach Angaben von Winter als Opfer von SED-Unrecht anerkannt worden. Das Problem sei weiterhin ihre Vermögensentschädigung.