Thüringens Innenminister Maier: „Spreche mich für 0,0 Promille-Grenze aus“

dpa, red
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Nach dem tödlichen Unfall auf der Bundesstraße 247 nahe Bad Langensalza liegen an der Unglücksstelle Blumen und es wurden Kerzen aufgestellt.

Nach dem tödlichen Unfall auf der Bundesstraße 247 nahe Bad Langensalza liegen an der Unglücksstelle Blumen und es wurden Kerzen aufgestellt.

Foto: Uwe-Jens Igel

Erfurt/Bad Langensalza.  Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) spricht sich für strengere Regeln bei Alkohol am Steuer aus. Mit der Forderung steht er nach dem verheerenden Unfall mit sieben Toten bei Bad Langensalza nicht allein.

Der Thüringer Innenminister Georg Maier (SPD) wünscht sich strengere Regeln bei Alkohol am Steuer. „Alkohol ist immer wieder die Ursache für besonders schwere Unfälle. Ich spreche mich deshalb für eine Absenkung der Promillegrenze auf 0,0 aus“, sagte er der Thüringer Allgemeine (Dienstagsausgabe) vor dem Hintergrund des verheerenden Verkehrsunfalls mit sieben Toten in Bad Langensalza am vergangenen Samstag.

Auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Gerald Ullrich aus Südthüringen schließt sich der Forderung an und verweist auf die Regeln in der DDR. „Die 0,0-Promille-Grenze, die wir im Osten bis 1992 hatten, fand ich richtig und hätte aus meiner Sicht beibehalten werden können. Alkohol und Autofahren passen nicht zusammen“, zitiert die Thüringer Allgemeine den Abgeordneten.

Bei dem Unfall am Samstag starben auf der Umgehungsstraße von Bad Langensalza (Unstrut-Hainich-Kreis) sieben Menschen – darunter fünf junge Erwachsene im Alter von 19 Jahren. Bei dem 45-jährigen mutmaßlichen Unfallverursacher gibt es den Verdacht, dass er erheblich alkoholisiert das Fahrzeug gesteuert hat. Zudem hatte er seit Jahren keinen Führerschein, wie Thüringer Allgemeine bereits am Montag berichtet hatte.

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Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen geht mittlerweile vom Verdacht auf ein siebenfaches Tötungsdelikt aus – das reicht von Tatbeständen der fahrlässigen Tötung bis hin zu Mord. Wenn der schwer verletzte mutmaßliche Verursacher aus dem Krankenhaus entlassen wird, könnte er auch in Haft kommen. Voraussetzung: Es liegen Haftgründe. „Das werden wir prüfen“, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Walther der Thüringer Allgemeine.