Erfurt. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts erwartet, dass Rechtsrockkonzerte die obersten Richter beschäftigen könnten.

Bundesweit hatten sich zahlreiche Bürger beworben, 150 wurden eingeladen, 17 von ihnen hatten Montagabend die Chance, eine Frage vor laufenden Fernsehkameras zu stellen.

Die ARD produzierte in Karlsruhe die Sendung „Im Namen des Volkes – Deutschland fragt zum Grundgesetz“, in der Bürger dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, Fragen zum Grundgesetz stellen konnten.

Beworben hatte sich auch die Initiative „Wir für Thüringen“, erzählte gestern Mitgründerin Diana Hennig unserer Zeitung. Als einziger Teilnehmer aus dem Freistaat gehörte Stefan Heerdegen zu den zugelassenen Fragestellern für die Sendung. Die Thüringer Initiative setzt sich dafür ein, dass Rechtsrockkonzerte nicht als politische Versammlungen, sondern als Konzerte behandelt werden.

Dieses Problem treibt im Freistaat Sicherheitsbehörden, Politiker, die Polizei, Neonazis aber auch Bürgerbündnisse und Protestbewegungen gegen diese Hass-Veranstaltungen um. Als Demonstration anerkannt, gelten für diese Konzerte die im Grundgesetz verankerte Rede- und Versammlungsfreiheit.

Andreas Voßkuhle äußerte im persönlichen Gespräch, dass ihm „die Sachlage zu den sogenannten gemischten Veranstaltungen bekannt sei und dass er durchaus damit rechne, sich einmal mit Rechtsrockkonzerten als politische Versammlungen zu befassen“, sagte Stefan Heerdegen gestern. Auf die Nachfrage ob das Versammlungsgesetz durch die Praxis mit Rechtsrockkonzerten in Thüringen nicht vielleicht missbraucht werde, soll Voßkuhle zudem bemerkt haben, dass man da sehr genau prüfen müsse, fügt Heerdegen an.

Heerdegen arbeitet sei Jahren für Mobit, die „Mobile Beratung in Thüringen. Für Demokratie – gegen Rassismus.“ Die Initiative „Wir für Thüringen“ hat beim Landtag eine Petition mit etwa 20.000 Unterschriften zu Rechtsrockkonzerten eingereicht. Im Frühjahr gab es dazu eine öffentliche Anhörung.

Zur Sache:

Die Sendung „Im Namen des Volkes – Deutschland fragt zum Grundgesetz“ läuft heute 20.15 Uhr in der ARD