Erfurt. Die Linke hält nichts von einem Makel-Stempel durch den Verfassungsschutz. Parteisprecher Hinck: „Sonst würden wir nicht den beliebten Ministerpräsidenten stellen.“

Die Parteien in Thüringen pflegen einen unterschiedlichen Umgang mit Personen, die links- oder rechtsextremistischen Organisationen angehört haben und aus diesen ausgetreten sind.

Bei der AfD gibt es einen umfangreichen Ausschlusskatalog, der aktuell 13 Seiten umfasst. Wer jemals einer dort gelisteten Gruppierung angehört hat, darf weder Mitglied der AfD werden noch für die Partei kandidieren.

Bei der Linken in Thüringen können Personen aus Gruppierungen, die vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft und beobachtet werden, Parteimitglied werden und auch auf Wahllisten antreten. Es gibt keinen Mechanismus, der dieses verhindert.

Wenn es einen solchen Mechanismus oder ein entsprechendes Regelwerk gäbe, teilte Parteisprecher Volker Hinck auf Anfrage mit, würde die Linke mit Bodo Ramelow „nicht den beliebten Thüringer Ministerpräsidenten stellen“. Ramelow war zuvor 30 Jahre lang vom Verfassungsschutz ausgespäht worden, bis das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2013 auf Ramelows Klage hin die Beobachtung untersagte.

SPD verlangt Bekenntnis zu den Grundwerten der Partei

Bodo Ramelow „ist ein gutes Beispiel dafür, dass der Verfassungsschutz nicht geeignet ist, politisch sachverständigen Menschen einen Wertungsmaßstab dafür zu liefern, ob ein Bewerber die politische, fachliche und menschliche Eignung für ein politisches Mandat habe“, sagte Hinck.

Außerdem würden „solche Mechanismen im Falle von Wahlen auch in das Wahlrecht eingreifen“, notierte der Parteisprecher. Schließlich gebe es auch keine Notwendigkeit für einen solchen Mechanismus.

Bei der SPD in Thüringen entscheidet nach dem Wohnortprinzip der Ortsverein über die Aufnahme neuer Mitglieder. Mit dem Aufnahmeantrag müsse ein Bekenntnis zu den Grundwerten der Partei abgelegt werden, berichtete SPD-Landesgeschäftsführerin Anja Zachow. Unvereinbar mit einer SPD-Mitgliedschaft sei eine „gleichzeitige Mitgliedschaft in Vereinigungen, die gegen die SPD wirken“.

Gespräche mit etwaigen Neumitgliedern

Mitglied bei den Grünen könne nur werden, „wer den Grundkonsens von Bündnis 90/Die Grünen Thüringen und die Satzung anerkennt“, teilte Parteisprecher Harald Schwalbe mit. Man gehe davon aus, dass sich Mitglieder, die dies anerkennen, auf Basis des Grundgesetzes politisch engagieren wollen. „Neumitglieder werden durch die Kreisverbände aufgenommen, die bei entsprechenden Fragen Gespräche mit den etwaigen Neumitgliedern führen.“

Fälle von Ex-Extremisten, die sich bei den Grünen in Thüringen politisch engagieren wollen, seien nicht bekannt, sagte Schwalbe. „Gegebenenfalls würde bei entsprechenden Hinweisen in einem ersten Schritt das Gespräch gesucht.“

Bei der FDP ist das ähnlich. Beispiele für Ex-Extremisten in den Reihen der Thüringer Liberalen „sind uns nicht bekannt“, teilte Parteisprecherin Katja Schubach-Friedel mit. Die Regelung laute: Die Vorstände aller Untergliederungen entscheiden über die Aufnahme von Mitgliedern nach persönlichem Gespräch. „Die Aufnahme von Mitgliedern, bei denen bekannt ist, dass Sie vorher Mitglied einer anderen Partei waren, bedarf der Zustimmung des Landesvorstands der FDP Thüringen.“

Bei der CDU gibt es nach Auskunft von Parteisprecher Patrick Broniewski eine besondere Ausschlussregelung: „Wer bei der AfD Parteimitglied war, soll nicht in die CDU Thüringen aufgenommen werden. Dazu gibt es eine Empfehlung. Die Entscheidung trifft der jeweilige Kreisvorstand.“