Erfurt. Ein neues Verfahren soll es Opfern auch Jahre nach einer Vergewaltigung ermöglichen, den Täter anzuzeigen. Im Thüringer Haushalt soll dafür künftig Geld zur Verfügung stehen.

In Thüringen soll es im kommenden Jahr Geld für die sogenannte vertrauliche Spurensicherung geben. Mit dem Verfahren soll die Strafverfolgung etwa von Vergewaltigern verbessert werden. Die rot-rot-grünen Fraktionen verständigten sich darauf, für das Projekt 150.000 Euro im Landeshaushalt 2020 bereitzustellen, wie die Grüne-Landtagsabgeordnete Astrid Rothe-Beinlich sagte. Damit werde eine seit Langem bestehende Forderung ihrer Fraktion und auch des Landesfrauenrates umgesetzt. Zuvor hatte Thüringens Beauftragte für Gleichstellung, Katrin Christ-Eisenwinder, gesagt, genau diese Summe im Haushalt sei nötig, um das Projekt finanzieren zu können.

Die Grundidee des Verfahrens: Opfer etwa von sexueller Gewalt, die nicht direkt bei der Polizei Anzeige erstatten wollen, wenden sich an einen Arzt. Dieser dokumentiert beziehungsweise sichert beispielsweise Würge- oder Kratzspuren, aber auch Spuren von Körperflüssigkeiten. Möchte das Opfer nicht, dass diese Erkenntnisse direkt den Strafverfolgern zugeleitet werden, werden sie archiviert. Auch nach Jahren können die Spuren so noch zugeordnet werden.

In der Vergangenheit sei es immer wieder vorgekommen, dass Menschen, die häusliche oder sexuelle Gewalt erfahren haben, den Täter erst Monate oder Jahre nach dem Übergriff anzeigen wollten, hatte Christ-Eisenwinder in der Vergangenheit erklärt.

Von dem Verfahren werden ihrer Einschätzung nach vor allem Frauen profitieren. „Zum großen prozentualen Anteil sind Frauen und Mädchen Opfer von Vergewaltigungen, sexualisierter und häuslicher Gewalt“, sagte sie. Weil es aber auch Männer und Jungen gebe, die von solchen Übergriffen betroffen seien, würden auch sie Zugang zu dem entsprechenden Angebot haben.

Spurenentnahme und Dokumentation in größeren Kliniken

Der Runde Tisch, der sich in den vergangenen Monaten mit den Möglichkeiten der Umsetzung dieses Verfahrens in Thüringen befasst hatte, sei zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Spuren zentral gesichert werden sollten. Die Ärzte sollen nach Angaben von Christ-Eisenwinder dabei mit dem Institut für Rechtsmedizin der Friedrich-Schiller-Universität Jena zusammenarbeiten. Dort sollen die Spuren aufbewahrt werden. „Die Spurenentnahme und Dokumentation würde in größeren Kliniken erfolgen, um die Schwelle der Erreichbarkeit und Zugangsmöglichkeit für Opfer zu senken“, sagte sie.

Diese Variante sei zum einen deutlich günstiger als die Möglichkeit, die vertrauliche Spurensicherung dezentral zu betreiben, sagte Christ-Eisenwinder. Immerhin müssten dafür die einzelnen Kliniken so ausgestattet werden, dass Spuren über einen langen Zeitraum gerichtsfest archiviert werden könnten. Außerdem seien bei der zentralen Variante auch die rechtlichen Hürden deutlich niedriger.

230 Sexualdelikte im vergangenen Jahr

Die Thüringer Polizei registrierte im Jahr 2018 laut Kriminalstatistik insgesamt 230 Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder anderer Formen sexueller Übergriffe. Christ-Eisenwinder hatte vor einigen Monaten gesagt, sie rechne damit, dass es pro Jahr etwa 40 Fälle thüringenweit geben werde, bei denen die vertrauliche Spurensicherung zum Einsatz komme.