Erfurt. Wer seine berufliche Existenz bis 15. Februar gestartet hat, kann Corona-Soforthilfe beziehen.
Thüringer Sonderregelungen für Solo-Selbstständige
Von Elmar Otto
Erfurt. Wer seine berufliche Existenz bis 15. Februar gestartet hat, kann Corona-Soforthilfe beziehen.
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