Erfurt. Im Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses wird das damalige Vorgehen der Sicherheitsbehörden massiv kritisiert.

Thüringer Sicherheitsbehörden hätten anhand ihrer Informationen die 1998 untergetauchten Rechtsterroristen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, finden müssen. Diese Auffassung vertritt der zweite NSU-Untersuchungsausschuss zum Abschluss seiner Arbeit. Viele Einzelinformationen – sowohl zur rechtsextremen Szene als auch zur Organisierten Kriminalität – hätten vorgelegen, heißt es im Entwurf des Abschlussberichts, der dieser Zeitung vorliegt. Diese Informationen wurden „jedoch zumeist nicht zusammengeführt“.

Die fehlende „Struktur- und Netzwerkanalyse“ der Sicherheitsbehörden ist ein zentraler Kritikpunkt des Gremiums. Das Dokument spricht von „fragwürdige Passivität“ des LKA bei Ermittlungen im Umfeld des Trios, die an „Beweismittelunterdrückung“ grenze.

Zur Neonazistruktur „Blood & Honour“ seien bis auf Ausnahmen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes nicht in der Lage gewesen, „über Plattitüden hinaus“ Auskunft zu geben, heißt es. Blood & Honour wurde in Deutschland bereits im Jahr 2000 verboten.

Der Ausschuss geht nach mehr als vierjähriger Arbeit davon aus, dass die Terrororganisation NSU nicht nur eine Zelle mit drei Personen war, sondern „als Netzwerk militanter Neonazis agierte“. Akten, Zeugenaussagen und Recherchematerial würden belegen, „dass das Unterstützernetzwerk des NSU mindestens mehrere Dutzend Personen umfasste und auch heute noch umfasst“.

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