Es antwortet Susanne Ungrad aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:

Zur Beschleunigung des Ausbaus von erneuerbaren Energien greift ab Ende Juli der Grundsatz, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Damit haben erneuerbare Energien bei Abwägungsentscheidungen Vorfahrt.

Zudem stieg ab 30. Juli die Vergütung für alle neuen Photovoltaik-Dachanlagen. Betreiber solcher Solaranlagen können nun bis zu 13,4 ct/kWh für ihren PV-Strom erhalten. Die erhöhten Fördersätze gelten für Anlagen, die frühestens am Tag nach dem Inkrafttreten und damit ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen werden. Zugleich wird der Netzanschluss unter anderem für kleine PV-Anlagen vereinfacht. Und dies sind nur erste Maßnahmen zur Beschleunigung. Das Gesetz ist die umfassendste Novelle des EEG seit dessen Bestehen und zielt darauf, die erneuerbaren Energien in hohem Tempo auszubauen.

Auch spezielle Solaranlagen werden regulär gefördert

Der Großteil der weiteren Regelungen tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen vor allem für Wind an Land und Solarenergie werden massiv angehoben und mit einem umfassenden Paket an weiteren Maßnahmen unterlegt. So werden unter anderem Agri-PV (bei denen die Solaranlagen auf bepflanzten Äckern stehen) und weitere besondere Solaranlagen in die reguläre Förderung aufgenommen.

Zudem werden die Erschließung von windschwächeren Standorten insbesondere im Süden des Landes deutlich attraktiver gemacht, die Bürgerenergie gestärkt und die Beteiligungsmöglichkeiten für Kommunen erweitert.

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