Erfurt. Im Zuge unserer Leseraktion erreichten uns viele Fragen zum Beamtentum in Deutschland. Anbei einige Antworten.

Warum zahlen Beamte eigentlich keine Sozialabgaben? Kann sich der Staat das überhaupt noch leisten? Werden nicht zu viele Angestellte verbeamtet? Warum müssen Lehrer verbeamtet werden? Würde es nicht reichen, beispielsweise nur noch Polizisten, Soldaten und Feuerwehrleute zu verbeamten? Im Zuge unserer Aktion „Ihre Fragen an die Politik“ erreichten uns viele Fragen zum Beamtentum in Deutschland. Anbei einige Antworten zum Thema:

So schreibt etwa das Bundesinnenministerium: Unbestreitbar gibt es Unterschiede zwischen den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung des Bundes. Dies ist eine Folge der unterschiedlichen Systeme, der unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen und der unterschiedlichen Funktionen.

So unterscheiden sich beispielsweise die Sicherungsziele dieser beiden Systeme. Die gesetzliche Rente erfüllt die Funktion einer Regelsicherung. Die Beamtenversorgung hingegen deckt die Funktion der Regelsicherung, aber auch der betrieblichen Zusatzsicherung ab.

Mit der Forderung, Beamte in den versicherten Personenkreis der gesetzlichen Rentenversicherung einzubeziehen, hat sich zuletzt die von der Bundesregierung beauftragte Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ befasst. Sie kam zu dem Ergebnis, dass die Einbeziehung dieses Personenkreises keine langfristige Stabilisierung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zur Folge hat.

Eine Einbeziehung könnte die gesetzliche Rentenversicherung kurz- und mittelfristig zwar finanziell entlasten, dem stünden jedoch langfristig hohe zusätzliche Rentenleistungen gegenüber. Darüber hinaus stellte sie fest: Zusätzlich zur Zahlung der bestehenden Beamtenpensionen müssten die öffentlichen Arbeitgeber sowohl die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen als auch hohe Beiträge für die betriebliche Altersversorgung aufwenden. Aus verfassungsrechtlich hergeleiteten Gründen müsste neben der ersten auch die zweite Säule der Alterssicherung abgedeckt werden, um ein ähnliches Versorgungsniveau zu erreichen.

In Bezug auf die Altersgrenzen ist anzumerken, dass sich die Regelungen für Bundesbeamte an den Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung orientieren.

Das Thüringer Finanzministerium ergänzt dazu:

Die Regelaltersgrenze für Beamte, bei der Anspruch auf Ruhegehalt entsteht, entspricht der der gesetzlichen Rentenversicherung, also der stufenweisen Anhebung bis zum 67. Lebensjahr.

Besondere Altersgrenzen, etwa für Polizei- oder Justizvollzugsbeamte, sind im Thüringer Beamtengesetz geregelt. Daneben gibt es – wie im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung – die Möglichkeit, vorher auf Antrag mit Abschlägen in den Ruhestand zu treten. Auch hierzu finden sich die Rechtsgrundlagen im Thüringer Beamtengesetz, wofür die Zuständigkeit beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales liegt.

Der innen- und kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Raymond Walk, erklärt zu diesem Thema: „Mit Blick auf diesen Berufsstand müssen immer beide Seiten der Medaille betrachtet werden. Grundsätzlich hat sich das deutsche Beamtentum bewährt und in unserem System auch seinen Sinn. Die Beamten sind im Wortsinne Staatsdiener, die hoheitliche Aufgaben erfüllen. Sie treten in ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis ein, sind dabei ein Stabilitätsfaktor und bieten dem Staat auch Verlässlichkeit. Dafür werden sie auskömmlich finanziert, was immer wieder Kritik hervorruft.

Auf der anderen Seite geben sie aber beispielsweise das Recht zu streiken ab. Sie haben zudem die Pflicht, dem Staat auch außerhalb ihrer Arbeitszeit treu zu dienen.

Klar ist aber auch, dass sich die Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahrzehnten geändert haben und das starre System flexibler gestaltet werden kann. Beamte sind überall da sinnvoll, wo wir sie staatspolitisch und für die Wettbewerbsfähigkeit mit anderen Ländern brauchen. Sie sind unverzichtbar beispielsweise bei der inneren und äußeren Sicherheit, also bei der Bundeswehr, der Polizei, Feuerwehr und auch in der Justiz. In Thüringen haben wir uns als CDU auch für die Rückkehr zur Verbeamtung von Lehrern eingesetzt, weil wir hier im Wettbewerb mit anderen Ländern um das Personal stehen.

Wolfgang Oehring, Thüringer Vorstandsvorsitzender vom Bund der Steuerzahler Thüringen, meint dagegen: Angesichts der immer knapper werdenden Rentenkassen kann es sich der Staat nicht mehr leisten, dass Beamte nicht in die Sozialsysteme einzahlen.

Es sollte weiter nach Lösungen gesucht werden, wie auch diese Berufsgruppen in die Finanzierung einbezogen werden.

Mit der Verbeamtung von Lehrern wird aus unserer Sicht in Thüringen zu großzügig umgegangen. Natürlich muss man auch sehen, dass Thüringen hier im Wettbewerb mit anderen Bundesländern steht, allerdings steht der erforderlichen Flexibilität im Bildungssystem eine Verbeamtung eher im Weg.

Bei Angestellten der Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr ist eine Verbeamtung sinnvoll. Alles muss natürlich vor dem Hintergrund steigender Personalausgaben gesehen werden. Allein durch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur Richterbesoldung und dem Kinderbezogenen Familienzuschlag kommen erhebliche Mehrausgaben auf das Land zu.

Um die Personalkosten nicht weiter steigen zu lassen fordern wir gerade auch vor dem Hintergrund der Haushaltsdiskussion 2023 strukturelle Einsparungen in den einzelnen Ministerien, um Personalkosten zu sparen.

Zur durchschnittlichen Höhe der Renten erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund: Die durchschnittliche Bruttoaltersrente von Versicherten mit Wohnsitz in Thüringen lag Ende 2021 bei rund 1346 Euro. Es handelt sich hierbei um die Altersrenten von Versicherten, die einen Großteil ihrer Versicherungsbiografie in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben, also mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können.

Zur durchschnittlichen Höhe der Pensionen ergänzt das Thüringer Finanzministerium: Daten, wie hoch das durchschnittliche Ruhegehalt eines Thüringer Beamten ist, werden nicht vorgehalten.