Dazu die Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann (CDU):

Ich habe auf diese Problematik im Rahmen der öffentlichen Expertenanhörung zum Steuerentlastungsgesetz 2022 im Finanzausschuss hingewiesen. Die Frage vor der Verabschiedung des Gesetzes diente gerade dazu aufzuzeigen, dass die Energiepreispauschale auch an Rentner ausgezahlt werden sollte. Ich „rate“ ihnen nicht dazu, sich eine Arbeit zu suchen, sondern meine Verpflichtung als Parlamentarierin ist es, Missstände gegenüber der Bundesregierung anzuprangern – auch öffentlich – damit diese die Möglichkeit haben, sie abzustellen und Gesetzesvorhaben noch zu überarbeiten.

Denn erstens halten wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion es für ungerecht, dass Rentner die Energiepreispauschale nicht erhalten, obwohl sie von den steigenden Energiepreisen genauso wie Beschäftigte – wenn nicht härter – betroffen sind. Dieses Vorgehen der Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen können wir nicht nachvollziehen. Zweitens rechnete das Bundesfinanzministerium in seinem Gesetzentwurf selbst mit Steuergestaltungen, die gut Beratene umsetzen werden. Der schlecht Beratene aber fällt hinten runter. Das kann nicht im Sinne eines Rechtsstaats sein.

Was die Ampelkoalition tatsächlich dazu bewogen hat, Rentnerinnen und Rentnern die Auszahlung der Energiepreispauschale zu verweigern, lässt sich nur schwer sagen. Jedenfalls haben SPD, FDP und Grüne sich bis zum Schluss geweigert, eine Ausweitung des Berechtigtenkreises vorzunehmen, auch nachdem CDU und CSU einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Begründet wurde dies vom Finanzminister beispielsweise mit den in diesem Jahr stark steigenden Renten und von den Koalitionsfraktionen sehr pauschal damit, dass zahlreiche weitere Entlastungsmaßnahmen (wie Wegfall der EEG-Umlage, Senkung der Energiesteuer, 9-Euro-Ticket) der Ampel auch Rentnerinnen und Rentnern zugutekämen. Wir teilen diese Auffassung nicht.