Treben. Die Polizei hat eine Zugverbindung als Drogenshuttle identifiziert: Einem 40-Jährigen ist das zum Verhängnis geworden.

Die S-Bahn von Leipzig nach Altenburg ist beliebt bei Drogenhändlern. Das haben Ermittler des Thüringer Landeskriminalamtes analysiert und daraufhin verstärkte Kontrollen in den Zügen organisiert. Das hat sich am 31. März 2023 bezahlt gemacht, als Kommissar Zufall zu einem großen Fund verhalf.

Ein Trupp der Thüringer Polizei kontrollierte in einem Zug und stieß dabei auf einen dösenden Mann. Die Beamten in Zivil sprachen ihn an und fanden beim Durchsuchen der Bauchtasche eine kleine Menge Crystal Meth. Auf die Frage, ob er noch mehr dabei habe, antwortete er „ein Halbes“. „Ich dachte zunächst an ein halbes Gramm, gemeint war aber ein halbes Kilogramm“, sagt der Polizeihauptkommissar aus dem Landeskriminalamt. Die Handschellen klickten.

Prozess gegen 40-Jährigen wegen Drogenhandel

Im Prozess wirft die Staatsanwaltschaft dem heute 40-jährigen Fahrgast den Drogenhandel vor. In seinem Rucksack fanden sich zudem 91,87 Gramm Haschisch und eine Flasche gefüllt mit einem Weichmacher, der auch als eine Partydroge und in K.-o.-Tropfen eingesetzt wird.

Der Angeklagte gesteht die Taten vollumfänglich. Er hatte bereits mehrere Entzugstherapien absolviert, ist aber stets rückfällig geworden. „Ich bin immer mehr in die Schuldenfalle geraten“, berichtet er. Am Tattag habe er sein Fahrrad mit nach Leipzig genommen, um dort Crystal auf Kommission abzuholen. Die Drogen waren zum Verkauf, zum Teil aber auch für den Eigenbedarf bestimmt.

Ertappter verhielt sich bewusst kooperativ

Er betont, sich im Zug bewusst kooperativ verhalten zu haben. „Ich war weggenickt. Plötzlich standen vier Mann um mich herum. Neben mir saß eine Mutter mit Kind. Ich wollte nicht, dass eine Waffe gezogen wird“, sagt der Angeklagte. Bei der Analyse des Crystals stellte sich heraus, dass es sich um hochkonzentrierte Ware handelte, während er sonst oft minderwertige Qualität erhalten habe. „Das war dann in dem Fall Pech für mich, dass der Stoff gut war.“

Die erste Strafkammer prüft, ob neben einer Haftstrafe eine Unterbringung in der Entziehungsanstalt erfolgt.

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