Räumschnee gehört auch im Eichsfeld nicht ins Gewässer
Räumschnee gehört auch im Eichsfeld nicht ins Gewässer
red, dpa
Wer solche Schneehaufen abgräbt und in ein nahes Gewässer kippt oder an der Böschung lagert, kann bei Tauwetter Hochwasser mit verursachen und begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit.
Foto: Eckhard Jüngel
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Heilbald Heiligenstadt.Das Landratsamt des Eichsfeldes hat ermahnt, geräumten Schnee nicht in Bäche und Flüsse zu werfen. Der verdichtete Schnee könnte zu Hochwasser führen. Im schlimmsten Fall stellt das dann eine Straftat dar: