Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Eichsfeld weist darauf hin, dass das Einbringen von Räumschnee in Gewässer zu unterlassen ist. Hierzu gehöre auch das Ablagern an Böschungen eines Gewässerbettes. Auch an Böschungen und Ufern solle der Schnee nicht gelagert werden, teilte die Behörde am Donnerstag mit.
Der verdichtete Schnee stellen bei kleineren Gewässern im Hochwasserfall, ein erhebliches Abflusshindernis dar. Zudem enthalte abgeräumter Schnee oft erhebliche Mengen an Verunreinigungen wie Streusalz und Splitt. Dies wirke sich negativ auf die Gewässerökologie aus.
Das Einbringen könne ein Verstoß gegen wasserrechtliche Bestimmungen darstellen und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. In einigen Fällen sei es gar eine Straftat.