Erfurt. Katastrophenschutzstab verfeinert Pandemieplan für Vorgehen bei bestätigtem Infektionsfall

Mit Hochdruck arbeitet die Verwaltung an einem Plan für das Vorgehen im Verdachts- oder bestätigtem Fall des Corona-Virus. Sozialbeigeordnete Anke Hofmann-Domke bestätigte am Montag, dass ein Katastrophenschutzstab eingerichtet wird.

„Aktuell liegen in Thüringen keine CoV-Infektionen vor. Auch wurden über das Wochenende keine weiteren Verdachtsfälle in der Landeshauptstadt gemeldet“, bestätigte Anke Hofmann-Domke.

Um dem Fall der Fälle vorzubeugen, stehen Pandemiepläne des Robert-Koch-Institutes (RKI) mit einheitlichen Verfahrensweisen, wie sie etwa bei der Vogelgrippe in Kraft traten, zur Verfügung. Diese werden derzeit auf den aktuellen Stand gebracht und an die derzeitigen Verhältnisse angepasst. Weiterhin werde an der Personalstruktur gearbeitet, um eine durchgängige Besetzung der Verwaltung und aller Ämter zu gewährleisten.

Falls in Erfurt zahlreiche Bürger am Corona-Virus erkranken sollten, wird der Katastrophenschutzstab unter Leitung des Amtsarztes mit dem Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz koordiniert.

Für Erfurter, die befürchten vom Corona-Virus betroffen zu sein, wird derzeit eine Hotline eingerichtet, die zur telefonischen Klärung dient, ob tatsächlich ein Verdachtsfall vorliegt. Besetzt sein soll die Hotline durch Fachleute des Gesundheitsamtes und Disponenten der Leitstelle, die nach einem einheitlichen Fragebogen des RKI Symptome und zurückliegende Kontakte rund um die Uhr abklären. Allerdings, diese Nummer ist aufgrund personeller Engpässe noch nicht besetzt – sollten erste Verdachtsfälle auftreten, ändert sich das sofort. Bis dahin sollten Bürger die bundesweit einheitliche 116117 wählen.

Bei bestätigten Infektionsfällen werden Betroffene in den beiden Kliniken untergebracht. Anke Hofmann-Domke beschreibt die getroffenen Vorkehrungen wie folgt: „Derzeit sind acht Isolationsbetten in den Kliniken reserviert. Sollten die Infektionszahlen dann noch ansteigen, stellt die Stadt Notunterkünfte für Isolierungsmaßnahmen zur Verfügung.“

Damit soziale Einrichtungen wie Kitas und Schulen, aber auch die Ämter selbst, schnell reagieren können, wurde die Pflicht der öffentlichen Ausschreibung ausgesetzt. Dadurch ist es möglich, beispielsweise Handdesinfektion zu bestellen und zu bezahlen, ohne erst mehrere Angebote einholen zu müssen.