Erfurt. Seit vergangenem Freitag können in der Stadt elektrische Roller ausgeliehen werden. Bereits am Wochenende kam es zu ersten Zwischenfällen, weil Fahrer unter Alkohol auf den Rollern unterwegs waren.

Welche Regeln gelten überhaupt für die E-Scooter? Wo darf man damit fahren, wo nicht? Wir sprachen mit Polizeihauptkommissar Matthias Polten. Er ist der Sachbereichsleiter Verkehr in der Landespolizeiinspektion Erfurt.

Grundsätzlich, so sagt er, gelten dieselben Verkehrsregeln wie für Fahrräder. Auf dem Anger dürfen montags bis samstags erst ab 18.30 Uhr Fahrräder fahren, sonntags ganztägig. Genau das gilt auch für E-Scooter. „Der Anger wird kein ‚E-Scooter-frei-Schild‘ bekommen“, sagt Matthias Polten. Darüber habe es Beratungen mit der Stadtverwaltung gegeben.

E-Scooter zum Mieten ab sofort auch in Erfurts Innenstadt

Bis zu 20 Kilometer pro Stunde können E-Scooter schnell sein, viermal schneller als ein Fußgänger. Auch auf geteilten Geh-Radwegen gelten die selben Regeln wie für Radfahrer. Das ist keine Regelung für Erfurt, sondern wird über die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung festgelegt. Ist eine Fußgängerzone für Radfahrer freigegeben, ist sie also auch für E-Scooter frei. Für die Erfurter Rathausbrücke, die als gemischte Verkehrszone angelegt ist, gilt für alle Verkehrsteilnehmer Schritttempo – also auch für die E-Scooter.

Jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, darf die Roller fahren, eine extra Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Allerdings, bei Fahren unter Drogen und Alkohol greifen die Tatbestände wie bei einem Autofahrer. „Unter Alkohol E-Scooter fahren hat die selben Rechtsfolgen wie wenn man Auto unter Alkohol fährt. Indes, auf dem Fahrrad bleiben bis 1,6 Promille ohne Ausfallerscheinung straffrei“, erklärt der Polizist.

Erst in der Nacht zu Dienstag waren in Erfurt wieder zwei Männer mit 1,5 Promille sowie 0,7 Promille auf einem E-Scooter erwischt worden.