Erfurt. Wer einen gemieteten E-Scooter quer auf dem Bürgersteig abstellt und dadurch Passanten behindert, muss künftig in Erfurt mit Strafen rechnen.
Wie Ordnungsdezernent Andreas Horn (CDU) bestätigt, werde der Stadtordnungsdienst solche Handlungen ab sofort als Ordnungswidrigkeit verfolgen. „Wir schreiben den Anbieter der E-Scooter an und bitten um die Herausgabe der letzten Nutzerdaten“, sagt Horn.
„Ein Verstellen der Fußwege ist nicht akzeptabel“, meint Horn. Eltern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer oder Sehbehinderte würden nachhaltig behindert. Die Nutzer verstießen somit gegen die Straßenverkehrsordnung. Mit dem Verleiher der Roller sei man schon länger zu diesem Thema im Gespräch.
Die Mitarbeiter würden handeln, wenn sie quer abgestellte Roller sehen oder auf sie aufmerksam gemacht werden. „Natürlich rücken sie die Roller auch zur Seite“, so Horn.
Das könnte Sie auch interessieren:
- Tüv-Verband fordert: E-Scooter sollen bei Glätte nicht vermietet werden
- Mit 40 Sachen auf dem E-Scooter durch Erfurt – 19-Jähriger kassiert drei Anzeigen
- Wer betrunken E-Scooter fährt, kann Führerschein verlieren
hw