Landkreis Sömmerda. 10.000 EuroBußgeld angedroht

Die seit Monaten fehlenden Niederschläge und die Hitzewelle der vergangenen Wochen haben dazu geführt, dass die Pegel der Bäche und Flüsse im Landkreis Sömmerda sehr stark gesunken sind. Auch die Niederschläge der vergangenen Tage haben diese Situation nicht verbessert.

Jedoch ist die Entnahme oder Ableitung von Wasser aus oberirdischen Gewässern gemäß Paragraf 33 des Wasserhaushaltsgesetz nur zulässig, wenn die Abflussmenge erhalten bleibt, die für das Gewässer und andere damit verbundene Gewässer erforderlich ist, um die Ziele der Gewässerbewirtschaftung erfüllen zu können. Diese Mindestwasserführung ist derzeit nicht mehr gewährleistet. Deshalb hat das Landratsamt Sömmerda in einer Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Beregnungswasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse und Seen) bis auf Weiteres untersagt. Weiterhin erlaubt ist das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.

Wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer erster und zweiter Ordnung zulassen, werden befristet bis zum Außerkrafttreten dieser Allgemeinverfügung widerrufen. Ausgenommen von dieser Regelung sind gewerbliche Nutzer, deren Entnahmen über vertragliche Regelungen mit der Thüringer Fernwasserversorgung geregelt sind. Die Einhaltung des Entnahmeverbotes wird durch die zuständigen Behörden überwacht. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung können Bußgelder bis zu einer Höhe von 10.000 Euro verhängt werden.