Die Berufungsklage des einstigen Stasi-Spitzels Herbert G. gegen den Betreiber der Internetseite “stasi-in-erfurt.de“ ist zurückgewiesen worden. Der 56 Jahre alte Kläger hatte sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt gesehen, da im Netz sein richtiger Name und ein Foto von ihm zu finden waren. Auch noch nach der Verlesung des Urteils sieht sich Herbert G. als Opfer.