Bei der Auflösung einer Sitzblockade während der Räumung des besetzten Hauses 2009 in Erfurt hat die Polizei möglicherweise rechtswidrig gehandelt. Die Einsatzkräfte nahmen die Demonstranten vor dem ehemaligen Firmengelände von Topf und Söhne zu Unrecht in Gewahrsam, urteilte das Verwaltungsgericht Weimar am Donnerstag.