Gera. Der Prozess gegen einen jungen Mann aus Gera hat ein Nachspiel – auch die Staatsanwaltschaft ist unzufrieden.

Der zu einer Haftstrafe verurteilte Angeklagte nach der Massenschlägerei beim Schützenfest in Gera-Aga akzeptiert das Urteil nicht. Er hat Berufung gegen die Entscheidung des Schöffengerichtes am Amtsgericht Gera eingelegt, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage unserer Zeitung am Dienstag mitgeteilt hat.

Allerdings ging nicht nur die Verteidigung, sondern auch die Staatsanwaltschaft in Berufung. Das Landgericht Gera wird nun den Fall mit einer komplett neuen Beweisaufnahme aufrollen. Im Prozess vernommene Zeugen müssen eventuell ein zweites Mal vor Gericht aussagen. Das Strafmaß könnte durch den Einspruch der Staatsanwaltschaft nicht nur sinken, sondern auch anwachsen.

Unterschiedliche Sichtweisen spiegelten sich schon in den Anträgen wider

Die Anträge bei dem Verfahren waren weit auseinander gegangen. Die Staatsanwältin hatte mit vier Jahren Freiheitsstrafe die höchstmögliche Strafe an einem Schöffengericht gefordert. Die Verteidigung hingegen sah den Tatnachweis nicht erbracht und wollte in allen verbliebenen Anklagepunkten einen Freispruch erreichen. In der Nacht auf den 23. April 2023 sei es eine sehr schwierige Situation für die Zeugen gewesen, weil sich das Geschehen wahnsinnig schnell zugetragen habe, sagte Verteidiger Alexander Dann. Sein Mandant sei häufig anhand des weißen Oberteiles identifiziert worden. „Es waren aber mindestens drei Besucher mit einem weißen Oberteil und noch viel mehr mit weißen T-Shirts vor Ort.“ Der Rechtsanwalt stellte bei den Zeugen aus dem Schützenverein Belastungseifer fest. „Es war eine Auseinandersetzung mit vielen Beteiligten. Man muss aber jede Tat einem einzelnen nachweisen“, sagte er.

Das Schöffengericht entschied auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten für den mehrfach vorbestraften Angeklagten. Das Gericht konnte dem markant gekleideten Festbesucher fünf Taten zuordnen. Darunter war der Schlag mit einem Bierkrug auf den Kopf eines anderen Gastes, so dass der Krug gesplittert ist, was zu schweren Kopfverletzungen führte.

Weitere Verfahren nach der Massenschlägerei

Der Angeklagte war nach dem Schützenfest auch mit einer Verletzung ins Krankenhaus eingeliefert worden. Gegen den mutmaßlichen Täter läuft ebenfalls ein Strafverfahren. Ermittelt wird auch gegen weitere Beteiligte.