Gera. Das Schöffengericht hatte ein Urteil im Fall des Organisators der Montagsdemonstrationen gesprochen: Das Verfahren geht in die Verlängerung.

Die Staatsanwaltschaft Gera akzeptiert das Urteil gegen den Rechtsextremisten Christian Klar aus Gera nicht. Sie legte Revision in dem Fall ein. Das Oberlandesgericht Jena muss daraufhin das Urteil auf Rechtsfehler prüfen.

Klar war vergangene Woche am Schöffengericht des Amtsgerichtes Gera wegen mehrerer Delikte angeklagt. Das Gericht sprach ihn vom Vorwurf der Beleidigung und eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz bei einer Demonstration in Gera frei. Der Organisator der Montagsdemonstrationen hatte den damaligen Polizeidirektor auf einem Schuldig-Plakat gezeigt, woraufhin dieser Anzeige erstattete.

Staatsanwaltschaft scheitert mit Strafantrag

Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen wegen des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz, weil der Polizeichef keine relative Person der Zeitgeschichte sei. Das Gericht folgte jedoch der Verteidigung, wonach dieser als relative Person der Zeitgeschichte zu werten sei. Klar habe mit dem Plakat die Polizeieinsätze zu den Demonstrationen kritisieren wollen.

Das Schöffengericht verurteilte Klar jedoch wegen versuchten Betruges zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro. Er hatte nach Auffassung des Gerichts eine Jacke bestellt und den Verkäufer über die Zahlung getäuscht. In dieser Sache war das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft nachgekommen. Der Angeklagte hatte vor Gericht angegeben, derzeit keiner Arbeit nachzugehen – danach wurde die Tagessatzhöhe bemessen. Er nahm das Urteil an.

Verfahren wegen Körperverletzung in Hinblick auf weiteres Verfahren eingestellt

Den Vorwurf wegen Körperverletzung eines Nachbarn in Triptis (Saale-Orla-Kreis) stellte das Gericht in Hinblick auf eine Strafe, die bei einem Verfahren vor dem Landgericht droht, vorläufig ein. Der Angeklagte war in der Vergangenheit bereits wegen Diebstahls im besonders schweren Fall, gemeinschaftlichen Betruges, Drogenhandels oder Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden.

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